Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Bei der medizinischen Versorgung von Unfällen durch den Hausarzt hängen der Therapieerfolg und die Heilung überwiegend von der Befunderhebung sowie der eingeschlagenen erforderlichen Therapie ab. Anders beim Honorar. Hier spielt es nämlich schon eine Rolle, ob es sich erstens um einen privat oder gesetzlich versicherten Patienten handelt und zweitens, ob es sich um einen BG-Unfall handelt oder nicht. BG-Behandlungen werden immer als Einzelleistung und außerhalb jeglicher Budgets bezahlt.

Was ist ein BG-Unfall?

Ein Unfall im Sinne der BG ist dann gegeben, wenn eine entsprechend versicherte Person (s. Textkasten) während der versicherten Tätigkeit einen Unfall mit gesundheitlicher Schädigung erleidet oder tödlich verletzt wird. Dabei versteht man unter einem Unfall ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis.

Wann ist ein Unfall ein Wegeunfall?

Während die versicherte Tätigkeit noch relativ gut nachvollziehbar ist, stellt sich die Situation beim Wegeunfall schon etwas komplizierter dar. Als Wegeunfall wird ein Unfall dann anerkannt, wenn er auf dem Weg zur Arbeit, Kita et cetera oder auf dem Heimweg eintritt. Der Versicherungsschutz bei einem Wegeunfall beginnt und endet dabei an der Außenhaustür des bewohnten Gebäudes.
In der Regel werden nur Unfälle auf dem kürzesten Weg anerkannt sowie Unfälle in der Mittagszeit auf dem Weg zur Kantine; zusätzlich besteht Versicherungsschutz aber auch in bestimmten Situationen auf Umwegen, etwa

  • wenn der Versicherte sein Kind zur Betreuungseinrichtung bringen oder von dort abholen muss und dafür vom direkten Weg zur beziehungsweise von der Arbeit abweichen muss;
  • wenn der längere der deutlich schnellere oder sicherere Weg ist;
  • wenn eine versicherte Person den Weg von oder zur Arbeit aus privaten Gründen unterbricht, lebt der Versicherungsschutz mit dem Erreichen des direkten Weges wieder auf (Ausnahme: Die Unterbrechung dauert länger als zwei Stunden);
  • bei Fahrgemeinschaften.

Wie werden Selbstständige abgerechnet?

Da sich nicht alle Selbstständigen selbst bei der BG versichern, muss man dies bei der Unfallaufnahme erfragen. Liegt keine Versicherung vor, erfolgt die Abrechnung ganz normal über die gesetzliche oder private Krankenversicherung (GKV/PKV).

Da sich aber manchmal im Nachhinein doch eine zunächst nicht bekannte Versicherung herausstellt, sollte man schon bei Unfallaufnahme die für die BG entsprechenden Daten mit aufnehmen, um so spätere Recherchen zu vermeiden. Denn auch verspätete Abrechnungen werden nur bei Vorlage eines Unfallberichtes anerkannt und vergütet.

Fazit

Schon bei der Unfallaufnahme sollte man immer nach den äußeren Umständen fragen, da Patienten oft nicht wissen, dass es sich um einen BG-Unfall handelt. Nur so kann man auch sicher gehen, den Unfall ungedeckelt honoriert zu bekommen.

BG-Unfälle (Auswahl)
  • Arbeitsunfälle
  • Unfall als Minijobber
  • Unfälle bei Betreuung in Kitas oder Tagepflegestellen
  • Unfälle von Schülern beim Schulbesuch, Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht sowie bei Betriebspraktika
  • Studierende beim Besuch von Universitäten oder Fachhochschulen
  • Im Krankenhaus und während einer Reha erlittene Unfälle von Patienten
  • Wegeunfälle
  • Unfälle bei offiziellen Schulveranstaltungen, Schul- oder Betriebs-festen oder während Schul- und Kita-Freizeiten