Plausibilitätsprüfung: Auffällig heißt nicht zwingend implausibel
A&W RedaktionÜberschreitet eine Praxisgemeinschaft die Auffälligkeitsgrenzen, ist sie deswegen nicht zwingend implausibel. Vielmehr entscheidet bei der Plausibilitätsprüfung der Einzelfall, so jedenfalls das Fazit aus einem aktuellen Sozialgerichtsurteil.