COVID-19: Antikörpertherapie ist jetzt abrechenbar
Nina GrellmannSeit Oktober gibt es eine neue Gebührenordnungsposition im <a href=„https://www.kbv.de/html/ebm.php“>Einheitlichen Bewertungsmaßstab</a>. Sie bildet endlich eine Leistung ab, die bisher unberücksichtigt war: die ambulante Infusionsbehandlung mit monoklonalen Antikörpern bei COVID-19.
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