COVID-19: Antikörpertherapie ist jetzt abrechenbar
Nina GrellmannSeit Oktober gibt es eine neue Gebührenordnungsposition im Einheitlichen Bewertungsmaßstab. Sie bildet endlich eine Leistung ab, die bisher unberücksichtigt war: die ambulante Infusionsbehandlung mit monoklonalen Antikörpern bei COVID-19.