EBM: So rechnet sich das Praxislabor

Im ärztlichen Alltag versteht man unter dem Begriff Praxislabor die Summe der von der eigenen Praxis selbst erstellten Laboranalysen. Was ist der Benefit und wie sieht die wirtschaftliche Betrachtung aus?
Zum Praxislabor gehören nicht nur die in den eigenen Praxisräumen durchgeführten Laboruntersuchungen, sondern auch die, welche beim Hausbesuch erforderlich sind und direkt abgearbeitet werden. Vor allem bei Letzteren dürfte es sich in der Regel um Schnelltests handeln, die sogenannten Point-of-care-Tests (POCT). Dies gilt im Übrigen sowohl für den Bereich des EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) als auch bei pivater Abrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung-Ärzte).
Vorteile des Praxislabors im Alltag
Ein wesentlicher Vorteil zur Laborgemeinschaft ist sicherlich das zeitnah vorliegende Ergebnis. Damit ergibt sich die Möglichkeit der direkten Reaktion. Ein weiterer Vorteil ist bei manchen Analysen wie der INR-Bestimmung, dass dadurch eine Großzahl zeitraubender Telefonate entfällt, um Patienten und Patientinnen das Ergebnis der Untersuchung und das weitere Procedere mitzuteilen.
GOP 32025 – 32027
Die Leistungen nach GOP 32025 bis 32027 müssen in der Arztpraxis durchgeführt werden, das Ergebnis sollte innerhalb einer Stunde vorliegen (Anmerkung Nr. 1 zu den GOP 32025 bis 32027). Durchführung in der Arztpraxis kann aber auch Durchführung beim Hausbesuch heißen, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Die Leistungen dürfen nicht in der Laborgemeinschaft und die GOP 32025 darf nicht im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung erbracht werden. Zu beachten sind die bei der jeweiligen GOP aufgeführten Ausschlussziffern. Hier die Leistungen im Einzelnen:
- GOP 32025: Glukose. Ausschluss neben GOP 01732, 32057 und 32880 bis 32882 sowie am Behandlungstag neben der Nr. 01812 (Screening Gestationsdiabetes).
- GOP 32026: INR. Ausschluss neben GOP 32113 und 32114.
- GOP 32027: D-Dimer, quantitativ. Ausschluss neben GOP 32117.
Urinunteruchungen
Bei den Urinuntersuchungen in der hausärztlichen Praxis kommen vorwiegend folgende Analysen zur Anwendung: 32031 Urinsediment, 32033 Urinstreifentest, 32135 Mikroalbuminbestimmung, 32151 bakteriologische Untersuchung mittels Eintauchnährboden und die 32880
Urinstreifentest bei der Gesundheitsuntersuchung.
Fazit
Das zusammengefasste Fazit zum Praxislabor sieht überwiegend positiv aus:
- Durchführung direkt beim Patienten, auch beim Hausbesuch,
- direkte Kontrollmöglichkeit bei nicht plausiblem Ergebnis,
- so gut wie keine Präanalytik, da meist aus Vollblut,
- sofort einsetzbare, vorgefertigte Reagenzien,
- keine aufwendige technische Qualifikation zur Gerätebedienung,
- rasche Verfügbarkeit des Laborergebnisses,
- zeitnahe Entscheidung zu therapeutischen Konsequenzen und
- Einsparung zeitlicher, administrativ-organisatorischer und personeller
Ressourcen.
Sonstige Untersuchungen |
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Nicht alles, was machbar wäre, ist auch kostendeckendEinige andere Untersuchungen, die ebenfalls in der Praxis durchaus möglich wären, sind etwa die BKS (GOP 32042), ein CRP-Schnelltest (GOP 32128) oder der Schnelltest auf A-Streptokokken bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (GOP 32152). Das Problem bei diesen Tests ist die Tatsache, dass sie in der Regel nicht kostendeckend durchgeführt werden können und deshalb oftmals nicht im Angebot der Praxen zu finden sind. Andere Tests sind nicht im Leistungskatalog der GKV und damit nur privat abrechenbar (z. B. NMP-22). |
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