Gesundheits-Apps: Verordnung wird jetzt honoriert
Dr. Ulrich KarbachDigitale Gesundheitsanwendungen können vom Vertragsarzt verordnet werden, wenn sie in der Liste des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte als dauerhaft gelistet sind. Rückwirkend zum 1. Januar wurde eine neue Gebührenordnungsposition im EBM aufgenommen, die extrabudgetär ausgezahlt wird.