Krankenkasse kann bei falscher Rechnung Geld zurück verlangen
Marzena SickingMediziner müssen im Zweifelsfall nachweisen können, dass abgerechnete Maßnahmen am Patienten tatsächlich durchgeführt wurden. Gibt es Zweifel daran, kann die Krankenkasse nämlich verlangen, dass die bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet wird.