Leichenschau: Parallele Abrechnung eines Besuches sorgt meist für Ärger
A&W RedaktionAuch wenn die Leichenschau mit Nr. 100 der GOÄ und der Besuch in der Regel nach EBM abgerechnet wird, gibt es bei der Parallelabrechnung meist Ärger.
Auch wenn die Leichenschau mit Nr. 100 der GOÄ und der Besuch in der Regel nach EBM abgerechnet wird, gibt es bei der Parallelabrechnung meist Ärger.