Präoperative Diagnostik: So können Hausärzte sie abrechnen

Bei anhaltendem Trend zu ambulanten Operationen sollte die präoperative Diagnostik in hausärztlichen
Praxen inzwischen Routine sein. Wie sie korrekt abgerechnet wird, zeigt der folgende Beitrag.
Die Abrechnungspositionen der präoperativen Diagnostik vor ambulanten Operationen im EBM dürften allgemein bekannt sein. Aber wie steht es mit der präoperativen Diagnostik bei GOÄ-Abrechnung und wie bei entsprechender Diagnostik vor stationären Eingriffen?
EBM vor ambulanter OP
Die Abrechnungspositionen finden sich im Abschnitt 31.1 des EBM. Die einzelnen GOP sind altersgestaffelt (s. Kasten).
Obligat für alle Altersgruppen sind Aufklärung, Ganzkörperstatus, Dokumentation und Arztbrief.
Zusätzliche obligate Leistungen sind ein Ruhe-EKG für Patienten ab 40 Jahren (31012 und 31013) sowie eine Labordiagnostik entsprechend GOP 32125 plus Gerinnungsdiagnostik gemäß 32110 bis 32116 ab 60 Jahren (31013). Laborleistungen aus Abschnitt 32.2 sind daneben ausgeschlossen.
Erwähnt werden muss die Spirometrie als fakultative Leistung und damit nicht gesondert berechenbar ab 60 Jahren.
Bei Abrechnung der Nr. 88115 werden die Leistungen extrabudgetär honoriert.
GOÄ vor ambulanter OP
Bei der präoperativen Diagnostik im GOÄ-Bereich kann man sich an den Umfang der EBM-Positionen halten und diese in GOÄ-Leistungen ändern. Alternativ können auch eigene Untersuchungsschemata eingesetzt werden.
Für alle Altersgruppen kommen dabei die Nrn. 1, 8 und 75 als Basis in Frage, wobei bis zum Alter von drei Jahren der Zuschlag K1 nicht vergessen werden darf. Sinnvoll ist sicher auch immer ein Blutbild und Gerinnungstest. In Abhängigkeit der individuellen Situation können weitere Leistungen vor allem aus der Kardiologie (Nrn. 651, 652, 654, 659), der Pulmologie (Nrn. 605, 605a, 606, 608 und 609) und der Sonografie (Nrn. 410, 417, 420) notwendig sein, aber auch jede andere erforderliche Leistung. Auch weitere Laboranalysen können erforderlich und anders als im EBM ohne Ausnahme als Einzelleistung berechnet werden.
Diagnostik vor stationärer OP
Auch bei stationär geplanten Operationen besteht die Möglichkeit der präoperativen Diagnostik beim Hausarzt – vor allem bei Privatpatienten –, die aber oftmals nicht genutzt wird. Vom Umfang bieten sich ebenfalls die vorher genannten Untersuchungs- und Abrechnungsmöglichkeiten an. Der Vorteil für Patienten ist die Möglichkeit, eventuelle Probleme schon vor dem Aufenthalt im Krankenhaus erkennen und klären zu können. Auch die Kliniken akzeptieren solche Voruntersuchungen zunehmend mehr, wenn sie fachlich zutreffend und vor allem auch sorgfältig dokumentiert dem Patienten mitgegeben werden.
Wünsche von Krankenhäusern
Bei GKV-Patienten kommt gelegentlich der Wunsch vom Krankenhaus, vorher bestimmte, für die Operation erforderliche Untersuchungen vom Hausarzt durchführen zu lassen. In diesen Fällen sollt man dem Krankenhaus gegenüber deutlich machen, dass dies lt. Paragraf 3 Abs. 8 BMV-Ä nicht Teil der vertragsärztlichen Leistung ist, man aber gerne bereit sei, dies nach einer entsprechenden Kostenzusage des Krankenhauses zu erbringen.
EBM – Vorgaben |
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Operationsvorbereitung für ambulante und belegärztliche Eingriffe:
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