Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Die Unsicherheit durch SARS-CoV-2 und die Maßnahmen zum Schutz vor der Infektion haben viele Facetten. In vielen Arztpraxen bleiben die Patienten aus Angst vor Ansteckung weg. Doch es gibt Möglichkeiten, um den wegbrechenden Umsatz bei gleichbleibenden Kosten einigermaßen zu kompensieren. Dazu gehört auch das problemorientierte ärztliche Gespräch.

Möglichkeit für Arztpraxen das problemorientierte ärztliche Gespräch abzurechnen

Die Zahl der Kinder mit psychischen Auffälligkeiten sei stark gestiegen, betont der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Bei den Erwachsenen ist es nicht viel anders. Das bedeutet, dass viel mehr Gesprächsbedarf besteht. Für den hausärztlichen Bereich ist dieser Bedarf einerseits über das problemorientierte ärztliche Gespräch und andererseits – die entsprechende Genehmigung vorausgesetzt – über die Gebührenordnungspositionen (GOP) 03230/04230 und die GOP zur psychosomatischen Grundversorgung 35100 und 35110 im einheitlichen Bewertungsmaßstab abgebildet. Wobei die psychosomatische Grundversorgung auch von Fachärzten mit der entsprechenden Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet werden darf. Hier nur ganz kurz eine Anmerkung zu GOP 03230/04230. Das Honorar für diese Leistung ist budgetiert. Für jeden Behandlungsfall erhält man die Hälfte der Punktzahl der GOP auf ein virtuelles Honorarkonto. Bei der Abrechnung erhält man maximal 128 Punkte pro abgerechnete GOP 03230/04230 oder aber für jede dieser GOP weniger, wenn das virtuelle Honorarkonto nicht mehr hergibt.

Begrenzung des ärztlichen Gespräches beachten

Die GOP für das problemorientierte hausärztliche Gespräch werden von Haus- und Kinderärzten je vollendete zehn Minuten abgerechnet. Das Problem bei dieser GOP besteht dann, wenn mehr Gesprächsbedarf bei gleichzeitig weniger Patienten besteht.

Bei den GOP der psychosomatischen Grundversorgung besteht keine Budgetierung. Allerdings muss eine psychosomatische Komponente abgeklärt, in der Patientenakte dokumentiert und in der Abrechnung kodiert sein, damit es keinen Ärger gibt. Wer plötzlich deutlich mehr GOP 35100/35110 abrechnet, weil das Gesprächsbudget der 03230/04230 erschöpft ist, wird dies sicher in einer Plausibilitätsprüfung begründen müssen.

Videosprechstunde in Pandemie effektiv nutzen

Die Videosprechstunde ist eine weitere Möglichkeit, Patientenkontakte trotz Angst vor Infektionen zu halten. Aktuelle Änderungen dazu kommunizieren die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen. Wichtig für die Chronikerziffer der Hausärzte ist, dass in einem Quartal statt persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt eine Videosprechstunde ausreicht.

Praxis-Tipp
Infektionsschutz
Bevor eine Infektion insbesondere mit den neuen Mutationen eine ganze Praxis lahmlegt, sind Maßnahmen sinnvoll, die das Risiko verringern.
Je nach Praxis wird dies mehr oder weniger effektiv umgesetzt. Während einige darauf verweisen, dass bei akuten Erkältungen die Praxis nicht besucht werden soll und ein Mitarbeiter zur Abstrichentnahme kommt, gehen andere Praxen damit eher lässig um. Generell ist eine Terminvergabe aktuell sinnvoll. Die Vorgabe einer Mindestdauer der freien Sprechstunde konterkariert die Überlegungen, wie man die Zahl der Infektionen niedrig hält.

Dr. med. Ulrich Karbach