Rhesusfaktor D: Neue Leistungen nach EBM abrechenbar
Nina GrellmannAb 01. Juli haben gesetzlich versicherte Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D Anspruch darauf, das Blut ihres ungeborenen Kindes auf den Rhesusfaktor D testen zu lassen. Damit Ärztinnen und Ärzte den Bluttest sowie die entsprechende, fachgebundene genetische Beratung abrechnen können, werden zum dritten Quartal zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen.