Ruhestand schützt Ärzte nicht vor Regressforderungen
A&W RedaktionVerfahren der Kassenärztlichen Vereinigung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung können sich oft über Jahre ziehen. Aber was passiert, wenn ein Vertragsarzt vor der finalen Entscheidung über den Regress in den Ruhestand gegangen ist und seine Praxis aufgegeben hat? Ein betroffener Arzt wollte deshalb Regressforderungen nicht bezahlen. Doch das Bundessozialgericht entschied zu seinen Ungunsten.