Wie viel bekomme ich für G0600?
Dr. Ulrich KarbachGenerell rechnen Vertragsärzte bei gesetzlich Versicherten nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Sonst gilt meist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Öffentliche Auftraggeber bezahlen meist nach eigenen Vorgaben, falls nicht gilt § 11 der GOÄ.