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Ab sofort: Täglicher Antigen-Test für Praxispersonal verpflichtend

von Marzena Sicking

Corona-Test
Foto: jarun011 - stock.adobe.com

Der Bundestag hat weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen: 3G am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie tägliche Testpflicht für Praxis- und Klinikpersonal – ab sofort und unabhängig vom Impfstatus. Das Ergebnis ist ein Proteststurm von Praxen, KBV und KVen.

Geimpft, genesen, getestet: Die 3G-Regel am Arbeitsplatz tritt mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ab sofort in Kraft. Ohne entsprechende Nachweise darf niemand mehr an seinen Arbeitsplatz. Auch die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist bis auf weiteres nur mit entsprechenden Nachweisen erlaubt.

Für Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen sollen noch schärfere Regeln: Hier müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab sofort täglich einen negativen Antigentest (alternativ: 2x Woche PCR-Test) vorlegen – und zwar unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Nur Patienten sind von der Regelung ausgenommen.

Betreten nur noch mit Testnachweis erlaubt

Nach § 28b Abs. 2 IfSG des geänderten Infektionsschutzgesetzes gilt, dass Arbeitgeber, Beschäftigte (also auch Ärzte und Praxispersonal) sowie Besucher die Gesundheitseinrichtungen nur noch mit tagesaktuellen Antigentest bzw. einem max 48 Stunden altem PCR-Test betreten dürfen. Unter die Einrichtungen nach § 28b Abs. 2 IfSG fallen u.a. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, Reha- und Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen, Entbindungshäuser, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, ambulante Pflegedienste und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden.

Für Arztpraxen und die anderen Einrichtungen bedeutet das außerdem zusätzlichen bürokratischen Aufwand: Die Arbeitgeber müssen die Testergebnisse dokumentieren und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde melden (Paragraf 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz).

KBV fordert Kostenübernahme

Die KBV hat gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium eine Kostenübernahmeregelung für die verpflichtenden Tests in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gefordert. Derzeit werden für das Praxispersonal nach der Coronavirus-Testverordnung nur die Kosten für zehn Antigentests pro Person im Monat übernommen. Eine Kostenübernahme für PCR-Tests für diese Testanlässe ist aktuell sogar ausgeschlossen.

Update vom 25.11.2021:

Nach der Bekanntgabe hat sich ein wahrer Proteststurm von Praxen, KBV und KVen gegen die neue gesetzliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Personal entladen. Die durch das Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Testpflichten führen außerdem offenbar schon zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Tests. Mehrere Bundesländer haben bereits reagiert und die Umsetzung der Regelung vorläufig gestoppt. Angesichts dieser Entwicklung geht die KBV davon aus, dass die den Praxen auferlegten Testpflichten kurzfristig auch bundesweit ausgesetzt werden.

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