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Die erste Bonusrate von 200 Euro wird im nächsten Monat zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt, die zweite Rate von 100 Euro folgt im Oktober. Mit dem Kinderbonus will der Staat Familien unterstützen und gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln.

Doch nicht jede Familie profitiert gleichermaßen von der Finanzspritze, wie die Statista-Grafik auf Basis eines Berichts des Deutschen Steuerzahlerinstituts zeigt: Ab einem bestimmten Jahreseinkommen von Ehepaaren, die steuerlich gemeinsam veranlagt sind, holt sich der Staat den Kinderbonus über die nächste Steuererklärung wieder zurück. Der Zuschuss wird dann bei der Steuererklärung für 2020 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Bei Ehepaaren mit einem Kind reicht bereits ein gemeinsames Jahreseinkommen ab 85.900 Euro, bei zwei Kindern ab 93.700 Euro.

Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann aber die Hälfte des Bonus von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind zu 50 Prozent betreut.

Kinderbonus