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Corona-News

Ohne ausreichende persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus auch für medizinisches Personal sehr hoch. Was aber können Praxisinhaber tun, falls es wieder zu einem Mangel an Schutzmasken kommen sollte? Das Robert Koch-Institut (RKI) hat dazu Empfehlungen herausgegeben.

Diese sollen aber tatsächlich nur dann angewendet werden, wenn es zu Engpässen bei der PSA kommt. Aktuell ist dies zwar noch nicht (wieder) der Fall, doch bei einem derart dynamischen Infektionsgeschehen ist es sicherlich sinnvoll, wenn die eigene Praxis auf alle Eventualitäten der Corona-Pandemie vorbereitet ist.

Nur bei Lieferengpässen mehrfach verwenden

Bei Lieferengpässen im Zusammenhang mit Schutzausrüstung gegen COVID-19 darf laut der RKI-Empfehlung ein “ressourcenschonender Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken” erfolgen. Das bedeutet im Klartext, dass sie mehr als einmal verwendet werden dürfen. Ihre Wiederverwendung erfordert allerdings eine besonders achtsame und sichere Handhabe. Weil die sichere Handhabung keineswegs trivial ist, haben Praxisinhaber somit die Pflicht, ihre Beschäftigten in die Maßnahmen zur Wiederverwendung sorgsam einzuweisen.

Der Umsetzung der nachfolgenden Orientierungshilfen des Robert Koch-Instituts sollte eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung beziehungsweise Risikobewertung, gegebenenfalls in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt, vorangehen. Im Allgemeinen wird in einer ausgerufenen Notfallsituation bei der Behandlung und Pflege von Erkrankten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen ein MNS für ausreichend gehalten – vo­rausgesetzt, ein solcher wird sowohl von der erkrankten als auch von der behandelnden Person getragen. Bei Maßnahmen, die mit einer Aerosolexposition einhergehen, ist für die behandelnde Person mindestens eine FFP2-Maske erforderlich.

Auf die Handschuhe achten

Grafik Atemschutzmaske AnwendungsfehlerSoll eine Atemschutzmaske später wiederverwendet werden, so muss bereits ihr Absetzen so erfolgen, dass eine Kontamination der Innenseite beziehungsweise des Gesichts verhindert wird. Hierzu kann im Vorfeld eine Handschuhdesinfektion erfolgen oder ein entsprechendes Handschuhmanagement mit Mehrfachhandschuhen.

Die Kontaminationsgefahr durch Handschuhe darf dabei nicht unterschätzt werden. Handschuhe geben weitaus mehr Keime wieder ab als die menschliche Haut, weil diese auf Latex oder Vinyl weniger gut haften. Auch Viren gleiten von Kunststoff eher ab.

Ist die Maske abgesetzt, muss sie getrocknet werden. Dazu wird sie an einem sauberen Ort ausgelüftet. Eine mögliche Kontamination der Innenseite sowie Verschleppungen auf andere Oberflächen müssen dabei unbedingt vermieden werden. Auf keinen Fall gehört die abgesetzte Maske in einen geschlossenen Behälter, denn dort würde sie feucht bleiben und Keimen einen hervorragenden Nährboden bieten. Wählen Sie zum Trocknen einen abgegrenzten Bereich, der den Patienten nicht zugänglich ist.

Nachdem Sie die Masken aufgehängt haben, entsorgen Sie Ihre Handschuhe fachgerecht und desinfizieren Sie sich die Hände. Damit es später beim Wiederaufsetzen nicht zu Verwechslungen kommt, sollten die Masken in irgendeiner Weise markiert sein. Eine Idee dazu ist ein farbiger Strich am Halteband, wobei jeder Mitarbeitende in der Praxis eine eigene Farbe zugewiesen bekommt.

Wiederanziehen der getrockneten Maske

Auch wenn es auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Maßnahme erscheinen könnte: Benutzte MNS oder FFP-Masken dürfen nicht mit Desinfektionsmitteln behandelt werden. Denn das könnte ihre Funktionalität herabsetzen. In einem solchen Fall würde sich also ihr Anwender mehr gefährden, als Schutz zu gewinnen.

Ein heikles Thema ist zudem das Wiederanziehen der getrockneten Maske. Hierbei dürfen keinesfalls Erreger von der kontaminierten Außenfläche auf die Innenfläche verschleppt werden. Die Innenseite des Filtervlieses sollte deshalb grundsätzlich nicht berührt werden. Bevor Sie die Maske erneut aufsetzen, ziehen Sie hygienisch einwandfreie, unbenutzte Handschuhe an und entsorgen Sie diese vor einem erneuten Patientenkontakt. Falls die Innenfläche der FFP-Maske beziehungsweise des MNS durch eine fehlerhafte Handhabung kontaminiert sein könnte, dürfen diese nicht wieder aufgesetzt werden!

Auch die Ablage desinfizieren

Nachdem Sie außerdem die Maske von der Ablage genommen haben, ist Letztere sofort zu desinfizieren. Es gibt auch Atemschutzmasken mit austauschbarem Partikelfilter. Dies stellt eine weitere Alternative für den Ressourcenschutz dar.
All die oben genannten Empfehlungen gelten nur während einer Schicht beziehungsweise eines Arbeitstages. Mehrere Tage lang sollte man Schutzmasken nicht tragen. Solange keine ausgerufene Notfallsituation besteht, sind die üblichen Regeln für die Verwendung heranzuziehen.

Nachfrage könnte hochschnellen

Eine erneute Knappheit mag vor dem Hintergrund der Open-House-Beschaffung der Regierung zunächst unwahrscheinlich wirken. Doch ein hoher Anteil dieser zwischengelagerten Masken erweist sich als mangelhaft. Hinzu kommt, dass die geltende Maskenpflicht in Geschäften, Bussen, Bahnen und auf manchen öffentlichen Plätzen die Nachfrage in die Höhe treibt.

Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang der europäische Standard CWA 17553:2020 für nicht medizinische Alltagsmasken, der im Juni 2020 eingeführt wurde. Die dort definierten Mindeststandards könnten helfen, die Ressourcen des Gesundheitswesens zu schonen.

In Manchen Fällen ist ein Wechsel zwingend nötig

Bei operativen Eingriffen erfolgt der Einsatz von MNS unverändert. Ebenso muss der MNS oder die FFP-Maske sofort gewechselt werden, wenn eine Kontamination vermutet wird oder wenn die Maske durchfeuchtet ist. Die Weiterverwendung während einer Schicht darf selbstverständlich auch nur durch ein und dieselbe Person erfolgen. Und es darf keine Wieder- oder Weiterverwendung von FFP-Masken nach Tätigkeiten an infektiösen Patienten mit ausgeprägter Exposition zu Aerosolen erfolgen.