Private Kollateralschäden der Krise – und wie sie sich meistern lassen
A&W RedaktionDie Ausgangs- und Kontaktsperren in der Corona-Krise wirken wie ein Brandbeschleuniger bei Beziehungskrisen – auch und gerade bei Angehörigen der Gesundheitsberufe. Doch ausgerechnet in Zeiten von Kontaktbeschränkungen sind Trennungen gar nicht so leicht zu bewerkstelligen.
Folgt der Krise eine Scheidungswelle oder ein Babyboom? Erste Zahlen aus China belegen, dass die Zahl der Scheidungsanträge während des Lockdowns massiv gestiegen ist. Auch in Deutschland erwarten Familienrechtler in der näheren Zukunft mehr Trennung als sonst. Betroffen sind längst nicht nur Paare, die während der Ausgangsbeschränkungen mehr Zeit als sonst miteinander verbringen mussten. Auch wer, wie viele Ärzte, durch die Krise besonders belastet ist, wird oft dünnhäutig – mit fatalen Folgen fürs Beziehungsleben.
Trennung mit Hindernissen
Wer in Zeiten der Covid-19-Pandemie feststellt, dass seine Ehe gescheitert ist, hat jedoch gleich mehrere Probleme. Denn damit eine Scheidung überhaupt möglich ist, müssen zerstrittene Paare mindestens ein Jahr von Tisch und Bett getrennt leben. Dabei definiert der Gesetzgeber den Begriff des Getrenntlebens als jenen Zustand, in dem keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest ein Ehegatte sie erkennbar nicht (mehr) herstellen will. Dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem einer der Partner dokumentiert, dass er an der Ehe kein Interesse mehr hat – zum Beispiel, indem er aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.
Gerade das ist in Zeiten von Corona aber ausgesprochen schwierig: Wohnungsbesichtigungen fanden in den vergangenen Wochen – wenn überhaupt – nur virtuell statt. Abgesehen davon hat die Krise nicht eben dazu beigetragen hat, den Mietmarkt in Ballungsgebieten zu entspannen. Ärzte, die ihr Trennungsjahr nicht auf einem Feldbett in der Praxis einläuten wollen, müssen daher nach Alternativen suchen, auch wenn diese erstmal wenig an der erzwungenen Nähe mit dem angehenden Ex-Partner ändern.
Ausziehen während der Ausgangssperre
Grundsätzlich ist es denkbar, auch in der früheren Ehewohnung das Trennungsjahr zu begehen. Dazu allerdings muss das einstige gemeinsame Heim auf WG-Betrieb umgestellt werden. Heißt konkret: Jeder der scheidungswilligen Partner braucht ein eigenes Schlafzimmer (oder zumindest eine eigene Schlafstatt), zudem dürfen die beiden keinerlei Versorgungsleistungen mehr füreinander erbringen. Gemeinsame Konten gehören damit ebenso der Vergangenheit an, wie die gemeinsame Haushaltsführung. Einkaufen, Kochen, Waschen und Bügeln muss fortan jeder für sich.
Inwieweit die Trennung unter einem Dach den Wunsch zur Scheidung verstärkt oder doch die Bereitschaft zur Versöhnung steigert, wird man wohl erst wissen, wenn die Pandemie überstanden ist. Bis dahin bleiben sowohl ein Babyboom als auch eine Scheidungswelle als Folgen der Krise möglich.