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Corona-News

Die neue Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht eine Ausweitung der SARS-CoV-2-Tests vor. Jetzt sind auch Tests möglich, wenn keine spezifischen Symptome vorliegen – vor allem in sensiblen Bereichen wie Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. „Wir wollen das Virus im Keim ersticken“, sagte Jens Spahn gegenüber der Presse.  „Das geht nur mit präventiven Reihentests in Krankenhäusern und Pflegeheimen und wenn wir möglichst alle Kontaktpersonen von Infizierten testen“, erklärt der Bundesgesundheitsminister und ergänzt: „Es ist viel teurer, zu wenig zu testen, als zu viel zu testen.“ Die Kosten hierfür trägt jedoch nicht der Staat, sondern die gesetzlichen Krankenkassen.

Gesetzliche Krankenkassen sehen das kritisch

Die GKV übernimmt bisher die Kosten für die Tests von Patienten, die Symptome wie Husten, Fieber, Halsschmerzen oder Geruchs-und Geschmackstörungen aufweisen. Momentan kostet ein SARS-CoV-2-Test 59 Euro, hinzu kommen noch die Kosten für den Arzt, der den Abstrich macht. Die Kosten scheinen auf den ersten Blick nicht hoch für die Krankenkassen zu sein. Doch nun sollen künftig grundsätzlich alle Patienten getestet werden, die in Krankenhäusern aufgenommen werden. Zusätzlich dürfen Ärzte und Gesundheitsämter in bestimmten Fällen auch Tests, ohne das Symptome vorliegen, veranlassen.

Kritik kommt naturgemäß von den gesetzlichen Krankenkassen, die finanziell dafür aufkommen sollen. So meint Ann Marini vom GKV-Spitzenverband, dass es nachvollziehbar sei, dass Kosten für Tests, die der Vorsorge dienen, hinzukommen. Auch stimmt sie zu, dass es inhaltlich sinnvoll sei, jetzt zu wissen, wie viele Menschen tatsächlich infiziert seien. Aber: „Wenn wir über Menschen reden, die gar keine Symptome haben, dann reden wir über Bevölkerungsschutz und das ist Aufgabe des Staates und nicht der gesetzlichen Krankenversicherungen.“ Es komme jetzt darauf an, wie viele zusätzliche Tests in Zukunft durchgeführt werden. Die Sprecherin des GKV-Spitzenverbands rechnet hier mit hohen Zusatzkosten, die sogar in Milliardenhöhe steigen können.

Art der Tests

Um das Virus schnell und effizient einzudämmen, sollen künftig vor allem auch Menschen getestet werden, die nur Kontakt zu Infizierten hatten. Jeder, der in einem Gespräch mindestens 15 Minuten Kontakt mit einem Infizierten hatte oder mit einem solchen im Haushalt lebt, gilt als Kontaktperson. Zudem können die Tests auch ohne Symptome durchgeführt werden, wenn ein Nutzer der staatlichen Warn-App einen Kontakt mit einem Infizierten gemeldet bekommt.

Diese sogenannten Reihentests kann in Zukunft das Gesundheitsamt anordnen, wenn es in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagestätten einen Covid-19-Fall gibt. Dann werden alle Personen der Einrichtung getestet. Zudem soll das auch in Reha-Einrichtungen, Dialysezentren, Asylbewerberheimen oder Justizvollzugsanstalten möglich sein. Des Weiteren darf bei Pflegeheimen und Pflegediensten mit besonders gefährdeten älteren, chronisch kranken Menschen auch unabhängig von einem bestätigten Infiziertenkontakt getestet werden. Aufgrund der hohen Ausweitung der Tests gibt auch Harald Weinberg, Gesundheitspolitischer Sprecher von „Die Linken“ zu bedenken: „Es wird etliche Krankenkassen geben, die an die Liquiditätsgrenzen kommen und die Zusatzbeiträge erhöhen müssen.“

Spahn versucht die Wogen zu glätten

Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes hatte der Bundesgesundheitsminister angekündigt, dass wenn die Krankenkassen deshalb die Beiträge erhöhen müssten, der Bund einspringen würde: „Deswegen werden wir dann – und das ist auch das gemeinsame Verständnis in der Bundesregierung – über einen höheren Bundeszuschuss, zumindest für 2021, in die Krankenkassen reden, um die Beiträge zu stabilisieren.“