Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
E-Health

Mit dem Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nochmals verschoben. Erst ab dem kommenden Jahr werden die Krankenkassen den Arbeitgebern die Bescheinigung digital auf Abruf zur Verfügung stellen.

Das soll dann so funktionieren: Der Arzt sendet elektronisch die Krankschreibung an die jeweilige Krankenkasse. Die Patienten informieren ihren Arbeitgeber parallel per Mail oder telefonisch darüber, dass sie krank sind. Der Arbeitgeber ruft die eAU des jeweiligen Mitarbeitenden bei dessen Krankenkasse ab. Wichtig: Die neue eAU betrifft erst einmal nur die gesetzlich Versicherten.

AU weiterhin nur auf Papier ausgeben

Für Praxen bedeutet das: Bis Ende 2022 werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin auf Papier ausgegeben. Der Arbeitnehmer muss sie wie gehabt der Kasse und dem Chef zusenden.

Wenn die Praxis bereits mit der eAU arbeitet, dann brauchen die Patienten nur zwei Papierscheine – für sich selbst und den Chef. Die Praxis sendet sie direkt an die Kasse. Klappt das nicht, bekommt der Patient eine AU auf Papier, die er der Kasse schickt.

77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen pro Jahr

Der Gkv-Spitzenverband geht von etwa 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen pro Jahr aus. Die Neuregelung wurde mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt.

Tipp: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat zum Umstellungsprozess ein Schreiben über sechs Seiten auf ihre Internetseite gestellt, zu finden unter https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eAU.pdf.

Hier werden die Details erläutert:

  1. Falls der elektronische Versand an die Kassen noch nicht möglich ist, erhält der Patient einfache Ausdrucke aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) auf Basis so genannter Stylesheets. Der Arzt gibt diese unterschrieben dem Patienten mit.
  2. Die Kassen stellen den Arbeitgebern die Daten elektronisch zur Verfügung. Der Arzt übergibt dem Patienten die AU weiter auf Papier, gegebenenfalls unterschrieben. Der Arzt ruft eine AU im PVS auf und befüllt sie. Danach wird das Dokument signiert und gedruckt. Gleichzeitig bereitet das PVS die elektronische Übermittlung an die Krankenkassen vor. Die Adressierung an die richtige Krankenkasse erfolgt automatisch.
  3. Sowohl die Papier-Bescheinigung als auch das elektronische Formular für die Krankenkassen benötigen eine Unterschrift. Auf Papier läuft das wie gehabt per Hand und auch das nur übergangsweise: Ab Januar 2023 müssen Ärztinnen und Ärzte den verbliebenen Papier-Ausdruck nur noch unterschreiben, wenn ein Patient:in dies ausdrücklich wünscht.
  4. Der digitale Vordruck muss jedoch in jedem Fall rechtssicher elektronisch signiert werden. Akzeptiert wird ein vereinfachtes Verfahren – die Komfortsignatur: Ärztinnen und Ärzte können mit ihrem Heilberufsausweis (eHBA) und ihrer PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll eine eAU signiert werden, müssen sie diese nur noch bestätigen. Die Komfortsignatur ist mit dem PTV4+-Konnektor möglich, der inzwischen flächendeckend verfügbar ist. Praxischefs können mit der Stapelsignatur auch mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben. Sie signieren hierbei einmal mit ihrem eHBA und ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel, zum Beispiel am Ende eines Praxistages.

Im Schreiben finden sich weitere Detailinformationen, unter anderem zu den Kosten des Verfahrens. Außerdem erläutert das Schreiben Besonderheiten, etwa beim Hausbesuch.