Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
E-Health

Die “Verordnung über europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen”, kurz E-Evidence, ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission. Hiernach soll es allen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht werden, in strafrechtlichen Verfahren Anbieter von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen zur Datenübermittlung zu verpflichten. Dies soll nicht nur für Daten aus dem eigenen Land, sondern auch für die aus anderen Mitgliedsstaaten gelten. Die Datenweitergabe kann durch die eigenen Gerichte, also zum Beispiel durch das deutsche Gericht, nicht überprüft oder verboten werden. Die Datenweitergabe erfolgt auf Antrag einer EU-Behörde, ohne dass der Besitzer der Daten eine Widerspruchsmöglichkeit hat.

Ärztliche Schweigepflicht bedroht

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) sieht damit die ärztliche Schweigepflicht und auch die Schweigepflicht anderer Berufsgruppen, wie zum Beispiel der Rechtsanwälte, bedroht und hat eine Petition gegen das Vorhaben gestartet. Dazu Dieter Adler, Vorsitzender des DPNW: „Aufgrund der Einführung der elektronischen Patientenakte werden hochsensible Patientendaten auf Clouds von IT-Firmen gespeichert. Diese wären in Ermittlungsfällen durch E-Evidence verpflichtet, diese Daten preiszugeben, auch wenn der Tatbestand im ersuchten Land gar nicht illegal ist.”

Verstoß gegen Schweigepflicht strafbar

Doch nicht nur das. Unter Umständen machen sich die unfreiwillig beteiligten Ärzte sogar strafbar. Nach deutschem Strafgesetzbuch §203 wird ein Verstoß gegen die Schweigepflicht mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Adler: “Das ärztliche Berufsgeheimnis ist in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten jedoch unterschiedlich gestaltet, wodurch die deutschen Vorschriften zur Schweigepflicht und zum Datenschutz von E-Evidence überlagert werden könnten”.

Auch anderen Standesvertretern macht die Entwicklung große Sorgen: „Bei einem in Deutschland durchgeführten legalen Schwangerschaftsabbruch, der in einem anderen EU-Land strafbar ist, kann ein Staatsanwalt dieses Landes auf die internen Daten der Abtreibungsklinik oder -praxis in Deutschland zugreifen“, kommentiert die Vizevorsitzende der freien Ärzteschaft Vereinigung Dr. Silke Lüder: „Künftig würde nicht mehr eine staatliche Behörde des eigenen Landes entscheiden, ob Daten der eigenen Bürger an einen anderen Staat übermittelt werden, sondern der Internetprovider, ein Soziales Netzwerk oder die kleine Hosting-Firma.“

Vertrauen der Patienten wird verspielt

Eine Umsetzung der E-Evidence Verordnung würde also nicht nur das Vertrauen der Patientinnen und Patienten gefährden, das Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern in Gefahr bringen und die ärztliche Schweigepflicht gefährden, sondern laut Frank Ulrich Montgomery (Weltärzteverband) auch direkt die Digitalisierung des Gesundheitswesens verhindern.

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk fordern eine umgehende Nachbesserung der E-Evidence-Verordnung mit dem Verbot, Daten von den benannten Stellen anfordern zu dürfen. Ärzte und Ärztinnen, die das Vorhaben unterstützen möchten, können die dazugehörige Petition online unterschreiben unter: https://www.change.org/p/european-parliament-kein-beh%C3%B6rdlicher-zugriff-auf-medizinische-daten-durch-die-e-evidence-verordnung