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E-Health

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte seit Monaten eine Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) gefordert. Arztpraxen sollten endlich marktgerechte Kostenerstattungen erhalten. Dies hatte der GKV-Spitzenverband allerdings abgelehnt. Weshalb die KBV das Bundesschiedsamt eingeschaltet hat – mit Erfolg.

Laut Entscheidung des Bundesschiedsamts müssen die Pauschalen für Kartenterminals, KIM-Dienste und weitere Anwendungen tatsächlich angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt werden.

Die nun festgelegten Eckpunkte sehen laut Mitteilung der KBV unter anderem folgende Erhöhungen vor:

  • Die Erstausstattungspauschale (für Konnektor und stationäres Kartenterminal) steigt in Praxen mit bis zu 3 Ärzten von 1549 auf 1661,50 Euro, bei 4 bis 6 Ärzten in der Praxis von 2084 auf 2309 Euro, bei mehr als 6 Ärzten in der Praxis von 2619 auf 2956,50 Euro.
  • Vorgesehen ist auch ein höherer Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals: statt 595 Euro sollen Praxen nunmehr 677,50 Euro erhalten.
  • Für die Einrichtung von KIM erhalten Praxen nun 200 Euro statt bislang 100 Euro. Der Dienst wird unter anderem für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen benötigt.
  • Das Schiedsamt hat weiterhin festgelegt, dass Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet bekommen, um die Komfortsignatur nutzen zu können (677,50 Euro).
  • Auch bei den Erstattungen der Betriebskosten konnte die KBV Anpassungen für den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte erreichen. Detaillierte Informationen dazu lesen Sie in der KBV-Mitteilung.

Schiedsamt lehnt nachträgliche Finanzierung ab

Abgelehnt hat das Schiedsamt die Forderung der KBV nach einer Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden, also für die in den letzten Jahren nicht ausgeglichenen Kosten. Auch die Forderung, aktuellere Fallzahlen heranzuziehen, wurde abgelehnt. Es bleibt also dabei, dass die Fallzahl der Jahre 2016/2017 einer Betriebsstätte maßgeblich dafür ist, wie viele Kartenterminals eine Praxis für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan zusätzlich erstattet bekommt.