Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
E-Health

Einen Preis für kreative Wortneuschöpfungen gewinnt das Projekt Telematikinfrastruktur (TI) wahrlich nicht. Wortungetüme wie Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) oder Notfalldatenmanagement (NFDM) erschlagen einen mit ihrer Sperrigkeit. Auch die nächste Anwendung, die gerade ausgerollt wird, geht nur schwer über die Lippen. KOM-LE – Kommunikation für Leistungserbringer – war aber selbst der gematik zu kompliziert. Im März taufte sie daher diese Anwendung in KIM – Dienst für Kommunikation im Medizinwesen – um.

Was ist KIM?

Das ist ein Kommunikationsdienst, der über die TI läuft. Er funktioniert wie ein E-Mail-Programm. Ärztinnen und Ärzte können darüber digitale Dokumente und Nachrichten mit oder ohne Anhang verschlüsselt mit Kollegen, Kliniken, Apotheken, KVen und anderen medizinische Einrichtungen austauschen. Der Vorteil: KIM ist an das Praxisverwaltungssystem angeschlossen. Alle Dokumente können direkt daraus versendet und empfangen werden.

Ab wann müssen Praxisinhaber KIM verwenden?

Ab dem 1. Januar 2021 ist es für Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtend, diesen Kommunikationsdienst zu verwenden. Allen, die sich verweigern, droht ein Prozent Honorarabzug. Aber nicht nur das. Auf TI-Ablehner kommt ab Januar 2021 noch eine andere Problematik zu. Denn ab da sind Praxisinhaber gesetzlich verpflichtet, die AU-Bescheinigungen ihrer Patienten elektronisch an die Krankenkassen zu senden. Dieser Vorgang darf aber nur über KIM laufen. Das heißt: Ohne KIM können keine AU ausgestellt werden. Da aber für viele Arztpraxen die Technik noch gar nicht bereitsteht, stimmte das Bundesgesundheitsministerium nun der Forderung der KBV zu, dass es eine Übergangsregelung geben muss. Diese gilt bis zum 30. September 2021, wenn der GKV-Spitzenverband noch zustimmt.

Was läuft jetzt schon über KIM?

Seit dem 1. Juli 2020 können Ärzte elektronische Arztbriefe darüber versenden und empfangen. Um das zu fördern, wurde ein neues Vergütungsmodell etabliert. Ärzte erhalten dafür wie zuvor 28 Cent für den Versand eines E-Arztbriefes und 27 Cent für den Empfang. Dabei gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Neu ist, dass die sogenannte Strukturförderpauschale für den Versand mit 10,99 Cent pro E-Arztbrief dazukommt. Sie ist auf drei Jahre befristet und fließt extrabudgetär.

Gleichzeitig gibt es einen Wermutstropfen für alle, die gern Post und Fax nutzen: Die Kostenpauschale fürs Faxen von Arztbriefen ist seit 1. Juli von zehn auf fünf Cent gesunken. Die Porto-Pauschale wird nur noch mit 81 Cent bewertet. Die bisherige Kostenpauschale GOP 40120 bis 40126 für das Porto sowie die Kostenpauschale 40144 für Kopien entfallen.

Welche Kostenerstattung erhalten Praxisinhaber?

Krankenkassen zahlen Praxisinhabern einmalig 100 Euro für die Anschaffung von KIM. Außerdem muss für den neuen Kommunikationsdienst ein Update auf den TI-Konnektor gespielt werden, damit er zum E-Health-Konnektor wird. Dafür erhalten Ärztinnen und Ärzte 530 Euro. Für die laufenden Kosten gibt es eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal und Praxis.