Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Die Honorarumsätze der Praxen aus vertragsärztlicher Tätigkeit sind im Jahr 2020 trotz rückläufiger Behandlungsfälle infolge der Corona-Pandemie leicht gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor. Diese veröffentlicht die Zahlungen ihrer Landesorganisationen für den Betrieb der Praxen und die Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten vierteljährlich. Demnach wuchs der Honorarumsatz je Arzt im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 im Durchschnitt um 3,1 Prozent beziehungsweise 7.131 Euro auf 237.678 Euro.

Fachärzte profitieren stärker als Hausärzte

Zu den Kassenärztlichen Vereinigungen mit den größten Zuwächsen des Honorarumsatzes je Arzt gehören die KV Berlin (+6,5 Prozent), die KV Hamburg (+6,3 Prozent) und die KV Rheinland-Pfalz (+5,8 Prozent). Für die KV Westfalen-Lippe ist ein Rückgang (-1,1 Prozent) zu verzeichnen. Im hausärztlichen Bereich lag das Plus laut Honorarbericht der KBV bei 2,2 Prozent, im fachärztlichen Bereich bei 3,6 Prozent je Arzt. Für den Honorarumsatz je Behandlungsfall weist die KBV-Statistik insgesamt eine Steigerung um 5,42 Euro auf durchschnittlich 75,43 Euro aus – ein Plus von 7,7 Prozent.

Gassen: Erhebliche Mehrarbeit durch Corona

„Diese Honorarentwicklung war nur durch die erhebliche Mehrarbeit möglich, die die Ärzte und Psychotherapeuten mit ihren Praxisteams seit Beginn der Pandemie leisten“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Die Zahlen zeigten auch, dass massive Honorareinbrüche verhindert werden konnten. Dazu habe der Rettungsschirm der Bundesregierung beigetragen, mit dem Verluste hätten abgefedert werden können. Denn insbesondere zu Beginn der Pandemie seien die Fallzahlen erheblich gesunken. Gleichzeitig hätten die Praxen deutlich mehr zu tun gehabt als davor.

Gesamtvergütung stieg um rund fünf Prozent

Die Gesamtvergütung stieg dem Honorarbericht zufolge im Jahr 2020 auf 42,7 Milliarden Euro an (+ 5,1 Prozent). Ein Plus von 24 Prozent wurde demnach bei den extrabudgetären Leistungen verzeichnet. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) sei hingegen um 5,7 Prozent gesunken – vor allem wegen der Bereinigung um die Leistungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).

Denn ein Grund für die Honorarzuwächse außerhalb der MGV ist, dass TSVG-Leistungen extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet werden. Dies galt für die Behandlung von Patienten, die über die Terminservicestellen in die Praxis oder in die offenen Sprechstunden kommen. Zusätzliche Leistungen infolge der Pandemie trugen ebenfalls zu dem Plus bei.

Psychotherapeuten haben die höchsten Zuwächse

Die höchsten Zuwächse des Honorarumsatzes je Arzt im Bundesdurchschnitt haben laut der KBV ärztliche Psychotherapeuten (+6,7 Prozent) gefolgt von psychologischen Psychotherapeuten (+5,5 Prozent). Auch Fachärzte für Neurologie (+5,0 Prozent), Fachärzte für Anästhesiologie (+4,9 Prozent) und Fachärzte für Gynäkologie (+4,5 Prozent) können auf ein erfolgreiches Jahr 2020 zurückblicken. Einen Rückgang des Honorarumsatzes je Arzt wurde für die Fachärzte für Radiologie (-1,6 Prozent) festgestellt.

Vergleichbarkeit pandemiebedingt eingeschränkt

Die Ergebnisse der Honorarverteilung für das gesamte Jahr 2020 sind den Autoren des Berichts zufolge vor allem coronabedingt nur eingeschränkt mit denen des Vorjahreszeitraums 2019 vergleichbar. Zu den Gründen gehört, dass sich das Versorgungsgebot infolge von Corona verändert hat. Auch flossen Ausgleichszahlungen von den Krankenkassen bei pandemiebedingten Honorareinbußen der Arztpraxen.