Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Im Vergleich zu den Vorjahresquartalen war laut Mitteilung der KBV im dritten Quartal ein Plus von 3,4 Prozent zu verzeichnen. Im vierten Quartal stiegen die Honorarumsätze in den Arztpraxen um 1,4 Prozent.

Der durchschnittliche Honorarumsatz pro Arzt/Psychotherapeut betrug in beiden Quartalen jeweils knapp 57.000 Euro (vor Abzug aller Kosten). Der Umsatz je Behandlungsfall belief sich auf rund 70 Euro (+2,1 Prozent) im dritten Quartal. Für das vierte Quartal wurden rund 71 Euro (+2,7 Prozent) ermittelt.

Hausärzte verdienen durchschnittlich 67 Euro pro Patient

Ärzte im hausärztlichen Bereich erhielten für die komplette Behandlung eines Patienten je Quartal im Schnitt 67 Euro und damit kaum mehr als in den beiden Vorjahresquartalen. Sie erzielten einen durchschnittlichen Honorarumsatz von rund 57.000 Euro (+3 Prozent) im dritten Quartal. Im vierten Quartal betrug er rund 58.000 Euro (+0,8 Prozent).

Durchschnittlicher Honorarumsatz im fachärztlichen Bereich

Im fachärztlichen Bereich betrug der Honorarumsatz im Schnitt rund 56.000 Euro (+3,4 Prozent) im dritten Quartal und rund 57.000 Euro (+1,9 Prozent) im vierten Quartal. Je Behandlungsfall lag der Umsatz bei 71 Euro (+2,3 Prozent) beziehungsweise bei 72 Euro (+3,8 Prozent).

Erste Auswirkungen des TSVG auf Arztpraxen

Die Gesamtvergütung stieg im dritten Quartal 2019 um 3,8 Prozent auf 364,5 Millionen Euro. Für das vierte Quartal wurde ein Anstieg um 3,4 Prozent auf 331,4 Millionen Euro ermittelt. Auffällig ist dabei ein überproportionaler Anstieg der Vergütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (aMGV) um 11,3 Prozent beziehungsweise 19,4 Prozent, während die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) nahezu konstant geblieben beziehungsweise im vierten Quartal um 4,8 Prozent gesunken ist.

Ein Grund für diese Entwicklung ist laut KBV das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Mitte Mai 2019 in Kraft getreten war. Nach dem TSVG erhalten Ärzte die Behandlung eines Patienten in voller Höhe außerhalb der MGV vergütet, wenn der Termin durch eine Terminservicestelle vermittelt wurde. Dasselbe gilt für offene Sprechstunden, die bestimmte Facharztgruppen seit September 2019 anbieten müssen, und die Behandlung neuer Patienten. Auch diese Fälle werden extrabudgetär vergütet.

Jahresüberblick 2019: Honorarplus von 1,7 Prozent

Betrachtet man die Entwicklung der Honorarumsätze in den Arztpraxen für das gesamte Jahr 2019, so stieg der Honorarumsatz je Arzt/Psychotherapeut im Vergleich zu 2018 um 3.943 Euro auf 230.845 Euro (+1,7 Prozent). Je Behandlungsfall ergibt das eine Steigerung des Honorarumsatzes um 1,80 Euro auf 70,10 (+2,6 Prozent). Bei den Hausärzten erhöhte sich der Honorarumsatz je Arzt um 1,4 Prozent, bei den Fachärzten um 2,0 Prozent.

Honorarumsatz der Vertragsärzte in Deutschland

Honorarumsatz
pro Arzt (€)
Veränderung Honorarumsatz
je Behandlungs-
fall (€)
Veränderung
2018 2019 absolut (€)
relativ (%)
2018 2019 absolut (€)
relativ (%)
alle Vertragsärzte & Psychotherapeuten 226.902 230.845 3.943 1,7 68,30 70,10 1,80 2,6
hausärztlicher Bereich insgesamt 228.627 231.838 3.211 1,4 66,1 67,38 1,28 1,9
fachärztlicher Bereich insgesamt 225.426 229.880 4.454 2,0 69,15 71,25 2,10 3,0
Allgemeinmediziner & hausärztl. Internisten 226.387 229.231 2.844 1,3 66,14 67,38 1,24 1,9
Kinder- und Jugendmedizin 244.986 250.209 5.223 2,1 64,50 65,99 1,49 2,3
Gynäkologie 205.398 207.163 1.765 0,9 50,27 51,11 0,84 1,7
Dermatologie 219.828 224.174 4.346 2,0 38,16 39,27 1,10 2,9
Orthopädie 216.922 216.309 – 613 – 0,3 53,53 53,73 0,20 0,4
Urologie 212.396 214.776 2.380 1,1 51,87 51,88 0,01 0,0