Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Die Vergütung ärztlicher Leistungen fällt in Deutschland unterschiedlich aus, je nachdem, ob es sich um gesetzlich oder privat versicherte Patienten handelt, um Behandlungen im Kollektivvertrag oder um selektivvertragliche Leistungen. Besonders kompliziert wird es bei Leistungen, die im Krankenhaus, aber auch in einer Arztpraxis erbracht werden können. Gesundheitsökonomen der Uni Essen-Duisburg sind im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung der Frage nachgegangen, wie ein Vergütungssystem aussehen kann, das gleiche Leistungen gleich bezahlt – unabhängig davon, von wem und für wen sie erbracht werden.

Die Handlungsempfehlungen der Gesundheitsökonomen

An erster Stelle steht demnach Definition eines dritten, von ambulantem und stationärem Sektor abgegrenzten Versorgungsbereichs für ambulant erbringbare, aber sowohl in der Arztpraxis wie im Krankenhaus durchgeführte Leistungen.

Für diesen dritten Sektor empfehlen die Gesundheitsökonomen den Aufbau eines eigenen Vergütungssystems mit einheitlichen Regeln für Vertragsärzte und Krankenhäuser. Das System solle wie bisher entweder auf Einzelleistungsvergütungen mit konsequenter Fixkostendegression oder auf eine stärkere Pauschalierung setzen.

Desweiteren empfehlen sie eine Zusammenführung der bisher nach Sektoren getrennten Honorarsysteme zu einer gemeinsamen morbiditätsbezogenen Kapazitätsplanung. Dies erfordere dann zwangsläufig auch eine Neugestaltung der Finanzierung von GKV und PKV.

Das Nebeneinander von zwei Honorarsystemen erschwere versorgungspolitisch erwünschte Verbesserungen, etwa eine stärkere Qualitäts- und Bedarfsorientierung, anstatt diese zu fördern. Eine Angleichung der Honorarsysteme von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wäre laut den Autoren versorgungspolitisch daher wünschenswert. Da diese aber von der Ärzteschaft nur akzeptiert würde, wenn sie insgesamt aufkommensneutral erfolgt, wäre ein Niveauausgleich zwischen beiden Honorarsystemen notwendig. Dadurch würden GKV-Versicherte be- und PKV-Versicherte entlastet – die Studie geht dabei von mehr als 5 Milliarden Euro jährlich zulasten der GKV aus.

Ergebnisse stoßen auf wenig Gegenliebe

Die Begeisterung über die Studie und ihre Handlungsempfehlungen hält sich bei Ärzteschaft und Versicherern indessen stark in Grenzen. Laut dem Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) gehe die Kritik am Nebeneinander von privater und gesetzlicher Honorarordnung “am eigentlichen Thema vorbei”. Das konsequente Durchsetzen des Prinzips ambulant vor stationär sei der Schritt in die richtige Richtung.„Eine Vereinheitlichung der Vergütungssysteme ist für die Behebung der sich aus der Art der Finanzierung von im intersektoralen Bereich erbrachter medizinischer Leistungen nicht notwendig.“, so RA Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V. in Berlin.

Die so diskutierte Angleichung beider Vergütungssysteme berücksichtige zudem nicht, dass bei aller möglicher Kritik am Nebeneinander von privater und gesetzlicher Honorarordnung, der freie Beruf des Arztes einen Anspruch auf eine freie Gebührenordnung „GOÄ“ habe, so Dr. Spies.

Das eigentliche Thema sei die Überwindung der Sektorengrenzen, sodass ambulante und stationäre Leistungen endlich nach einheitlichen Kriterien bewertet werden. „Heute bestimmt immer öfter der Zustand des Patienten und nicht die Leistung an sich, ob der Patient ambulant oder stationär behandelt wird. Dem muss die Ordnungspolitik der Zukunft Rechnung tragen und die derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben neu ordnen“, erklärte Dr. Spies.

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther winkt ebenfalls ab: “Die Zufriedenheit der Bürger mit ihrer medizinischen Versorgung erreicht Spitzenwerte. Da gibt es keine Veranlassung für Radikaloperationen an unserem Gesundheitssystem, das zu den besten der Welt zählt.”