EuGH-Urteil: Keine Auswirkungen auf die Gebührenordnung für Ärzte
A&W RedaktionDer Europäische Gerichtshof hat die verbindliche Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verboten. Der Bundesärztekammer-Präsident äußert sich zur Auswirkung des Urteils auf die ärztliche Gebührenordnung.