Weiterbildungsassistenten: Darum lohnen sie sich für Ihre Praxis
Heiko FeketeWeiterbildungsassistenten sind eine wichtige Entlastung für niedergelassene Ärzte. Seit Januar 2025 gibt es zudem mehr Geld für ihre Tätigkeit. Dieser Schritt soll auch die Weiterbildung in der Arztpraxis attraktiver machen.
Die Weiterbildung im ambulanten Bereich finanzieren jeweils zur Hälfte die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die gesetzlichen Krankenkassen. Sie bestimmen damit auch den monatlichen Gehaltszuschuss im Rahmen der geförderten Weiterbildung in Arztpraxen: Dieser erhöhte sich zum 1. Januar 2025 um 400 Euro und stieg von 5.400 auf aktuell 5.800 Euro je Vollzeitstelle.
Weiterbildungsassistenten: Extra-Förderung für unterversorgte Gebiete
Der Betrag orientiert sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung. Dabei wird die Höhe der Förderzuschüsse in der Regel alle zwei Jahre überprüft und mit Bezug auf den Tarifvertrag angepasst, der für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände greift. Ausgezahlt wird die Förderung als Zuschuss zum Bruttogehalt der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung oder an die Praxisinhaber. Details zur Anpassung erfahren Arztpraxen bei ihrer zuständigen KV.
Weitere Gehaltszuschüsse gibt es für die allgemeinmedizinische Weiterbildung, wenn weiterbildende Praxen in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet liegen. Die Fördersumme beträgt hier 500 respektive 250 Euro. Mit dem Modell der Gehaltszuschüsse sollen Anreize für die Weiterbildung in Haus- und Facharztpraxen geschaffen werden. Denn sie zielen darauf ab, die ambulante ärztliche Versorgung durch den Einsatz von Weiterbildungsassistenten zu unterstützen.
Diese Vorgaben sind für Weiterbildungsassistenten ausschlaggebend
Um einen solchen Assistenten oder eine Assistentin zu beschäftigen, müssen Niedergelassene bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen unter anderem fachlich und persönlich geeignet sein und eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung nachweisen. Die Arztpraxis muss dementsprechend als Weiterbildungsstätte zugelassen sein. So schreibt es die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer vor, an der sich die Landesärztekammern weit-gehend orientieren. Weiterbildungsassistenten dürfen außerdem nur unter Aufsicht und Anleitung des Weiterbilders tätig werden und die zuständige KV muss deren Beschäftigung genehmigen. Ein Assistent darf zusätzlich nicht dem Zweck dienen, die Praxis durch eine Fallzahlsteigerung um mehr als 25 Prozent zu vergrößern oder einen übergroßen Praxisumfang aufrechtzuerhalten.
Ist die Genehmigung erteilt, gilt sie befristet, kann aber auf Antrag verlängert werden. Anhand der Weiterbildungsordnung können befugte Ärztinnen und Ärzte die wichtigsten Lerninhalte für angehende Allgemeinmediziner überblicken, dazu zählen insbesondere sämtliche Facetten der ambulanten Versorgung und Koordination von Patienten.