Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Die im Erweiterten Bewertungsausschuss einstimmig getroffene Entscheidung sieht vor, dass der Orientierungswert, also der Preis für die einzelne Leistung, im kommenden Jahr um 1,58 Prozent auf 10,8226 Cent (aktuell 10,6543 Cent) steigt, was einem Honorarzuwachs von rund 550 Millionen Euro entspricht. In der ersten Verhandlungsrunde hatten die Krankenkassen eine Steigerung des Orientierungswertes von 0,2 Prozent angeboten.

Nach vorläufigen Berechnungen müssen außerdem voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt werden, um den wachsenden Behandlungsbedarf der Versicherten zu finanzieren. Die konkrete Summe soll noch im September beschlossen werden.

So kommentieren KBV und GV-Spitzenverband das Ergebnis

KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen zeigte sich zufrieden, dass eine Einigung erzielt werden konnte. Nach dem “miesen Angebot” der Krankenkassen habe die Ärzteseite damit kaum noch gerechnet, sagte er. Er wies auch auf die begrenzten Möglichkeiten der bundesweiten Honorarverhandlungen hin: „Es geht vornehmlich um den Orientierungswert, der neben der Punktzahl zwar ein entscheidender Faktor für die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistung ist. Fehlbewertungen im EBM beispielsweise werden dadurch aber nicht korrigiert“.

Zudem würden sowohl die Anpassung des Orientierungswertes als auch die Ermittlung des Behandlungsbedarfs auf standardisierten Verfahren basieren. Von echten Honorarverhandlungen könne deshalb nicht die Rede sein.

Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, bewertet das Ergebnis deutlich positiver: „550 Millionen Euro zusätzlich durch den höheren Orientierungswert und 70 Millionen Euro mehr für den Anstieg der Morbidität sind ein gutes Ergebnis, denn damit steigen die Arzthonorare merklich, ohne die Beitragszahler zu überfordern.”

Bezahlung für Hausbesuche auf dem Prüfstand

Die KBV hatte allerdings auch gefordert, die Bezahlung der Haus- und Pflegeheimbesuche deutlich zu verbessern. Ein entsprechender Beschlussantrag wurde vom GKV-Spitzenverband abgelehnt. Nun soll das Thema in den Beratungen zur EBM-Weiterentwicklung nochmal aufgegriffen werden.

Die Ergebnisse der bundesweiten Honorarverhandlungen bilden die Basis für die regionalen Honorarverhandlungen, die die Kassenärztlichen Vereinigungen ab Herbst mit den Krankenkassen vor Ort führen.

Quellen: kbv.de/gkv-spitzenverband.de