Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Bei der Gesamtbetrachtung der einzelnen Vergütungselemente inklusive des neuen Medikationsplans ergibt sich in der Summe eine Vergütungserhöhung in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro. Diese Summe gliedert sich nach Angaben der KBV wie folgt auf:

Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um insgesamt 315 Millionen Euro und zwar ab 1. Januar 2017 von jetzt 10,4361 Cent auf 10,5300 Cent. Dies entspricht einem Plus von 0,9 Prozent.

Steigender Behandlungsbedarf

Weitere 170 Millionen Euro müssen die Krankenkassen zusätzlich bereitstellen, um den steigenden Behandlungsbedarf aufgrund zunehmender Krankheiten und einer immer älter werdenden Bevölkerung zu decken. Der Bewertungsausschuss beschloss dazu für jeden KV-Bereich zwei regionale Veränderungsraten – für die Morbidität und für die Demografie. Bei den Raten handelt es sich um Empfehlungen. Sie bilden die Grundlage für die sich anschließenden regionalen Verhandlungen.

Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und ambulantes Operieren wird ausgehend vom Trend der vergangenen Jahre bei den Arzt-Honoraren mit einem Plus in Höhe von 330 Millionen Euro gerechnet.

Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans

Für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans, der den Versicherten ab dem 1. Oktober 2016 zur Verfügung steht, werden Ärzte im kommenden Jahr rund 163 Millionen Euro an Honoraren erhalten. Diese Summe wurde jedenfalls veranschlagt

Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes und Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erklärten: „Wir begrüßen es, dass wir als gemeinsame Selbstverwaltung eine Lösung gefunden haben. Insbesondere für die Einführung des neuen Medikationsplans wurde nun die entscheidende Grundlage gelegt.“

Die Krankenkassen wollten den Orientierungswert und damit die Preise für ärztliche Leistungen ursprünglich absenken. Die KBV hatte daraufhin den Erweiterten Bewertungsausschuss eingeschaltet, der jedoch nicht mehr eingreifen musste. Dass nun doch eine Lösung auf dem Verhandlungsweg möglich war, sei ein Erfolg der Selbstverwaltung, betonte Gassen.

Nach der Einigung auf Bundesebene werden nun in den kommenden Wochen weitere Verhandlungen zur regionalen Umsetzung und ggf. zu regionalen Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertretern der Krankenkassen geführt.