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Immobilien

Ab sofort können Haus- und Wohnungseigentümer wieder neue Förderanträge bei der KfW für energieeffiziente Gebäudesanierungen stellen. Die kurzzeitig gestoppte Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Bedingungen für Antragsteller bleiben vorerst unverändert. Dies teilte jetzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit. Somit wird auch die Sanierung jener Gebäude gefördert, die dem Kriterium EH55 entsprechen. Das heißt, dass sie nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen.

Die KfW-Bank hatte demzufolge in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge für Sanierungsmaßnahmen zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragstopp am 23. Januar 2022 eingegangen waren. Diese soll die KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien prüfen und – bei Förderfähigkeit – genehmigen. Geld ist dafür in Kürze wieder vorhanden. Für die Wiederaufnahme des BEG-Programms hatte die Bundesregierung vergangene Woche zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel von rund 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt.

Neues KfW-Förderprogramm ab spätestens 2023

Diese Haushaltsmittel sind nicht nur für die Förderung von Sanierungen bestimmt, sondern auch für die Neuauflage der Förderung energieeffizienter Neubauten. Letztere ist mit der Begründung gestoppt worden, dass es zu viele Anträge gebe und die Standards zu niedrig seien.

Noch arbeiten Wirtschafts- und Bauministerium an einem Förderprogramm für die strengere Effizienzhausstufe 40. Geplant ist laut Medienberichten eine Übergangslösung bis Jahresende, bei der die Fördersumme auf eine Milliarde Euro gedeckelt wird. Spätestens zum 1. Januar 2023 solle das neue Programm starten.