Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Immobilien

Nach monatelangem Tauziehen scheint sich die Koalition auf einen Kompromiss zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geeinigt zu haben. Diese fällt nun deutlich moderater aus.

Bei der dringend notwendigen Reform des WEG, das noch aus dem Jahr 1951 stammt, geht es zum einen darum, die Vorschriften einer neuen Zeit anzupassen, etwa mit der Schaffung eines Rechts auf Ladesäulen für Elektroautos oder der Beendigung des Modernisierungs- und Sanierungsstaus. Der bislang diskutierte Gesetzentwurf beinhaltete aber gravierende Veränderungen für kleinere Immobilieneigentümer, also auch alle Ärztinnen und Ärzte, die eine Eigentumswohnung selbst bewohnen oder die Mieteinnahmen aus einer oder mehreren Eigentumswohnungen erwirtschaften.

So sollte für bauliche Maßnahmen künftig die einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung ausreichen. Damit hätten 51 Prozent der Eigentümer etwas beschließen können, was die übrigen 49 mittragen und vor allem mitbezahlen müssen. Das hätte vor allem diejenigen schwer getroffen, die sich als einzelne privat-Wohnungseigentümer in einer größeren Wohnanlage mit einem großen Investor als Miteigentümer eines Großteils der Wohnungen herumschlagen müssen.

Der Wohnungsverwalter soll zudem die Stellung eines Geschäftsführers mit unbeschränkter Vertretungsmacht nach außen erhalten. Die Geschäftsführungsbefugnis soll sich dabei auf alle Handlungen erstrecken, die die gewöhnliche Verwaltung mit sich bringt. Die Eigentümerversammlung wäre damit deutlich entwertet worden. Der Schrecken unter Wohnungseigentümern war zunächst groß. Der Entwurf stieß auf heftige Kritik.

Eigentümer behalten den Hut auf

Nun wurden die kritischen Punkte entschärft. Der Kompromiss sieht vor, dass es künftig zwar einer Mehrheit der Eigentümer bedarf, um bauliche Änderungen wie Modernisierungen vorzunehmen. Allerdings müssen dann auch nur diejenigen dafür zahlen, die dafür gestimmt haben. Stimmt allerdings eine Zweidrittelmehrheit der Eigentümer für die Maßnahmen, die zugleich mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile umfasst, werden alle zur Kasse gebeten. Um ausufernde Maßnahmen einzuschränken, heißt es in der Novelle, dass die Maßnahmen nicht unverhältnismäßig sein dürfen.

Eine Einigung wurde auch bei der Stellung des Verwalters erzielt. Für diesen soll ein Sachkundenachweis eingeführt werden und zwar mittels einer Zertifizierung durch die Industrie- und Handelskammer. Ohne gesonderten Beschluss der Eigentümerversammlung soll der Verwalter nur befugt sein, „Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft führen“. Ein weiterer Pluspunkt für kleinere Eigentümer: In Zukunft soll ein einzelner Wohnungseigentümer etwa den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau oder einen Glasfaseranschluss verlangen können, wenn er die Kosten dafür selbst trägt.

KOMMENTAR: Kleine Eigentümer schützen

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist dringend nötig, denn das Gesetz entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen. Gleichwohl muss eine Reform gut austariert sein und darf kleine Eigentümer nicht mit demRücken an die Wand drängen. Nun scheint es gelungen, Erleichterungen für bauliche Maßnahmen so in das Gesetz einzuarbeiten, dass Modernisierungsstaus beseitigt werden können, anderseits Eigentümer vor finanzieller Überforderung geschützt werden. Denn teure Modernisierungen dürfen nicht dazu führen, dass sich kleine Eigentümer von der hart erarbeiteten Immobilie trennen müssen.