Betriebskosten: Wer trägt die Gebühren beim Mieterwechsel?
A&W RedaktionDie meisten Umzüge finden unterjährig statt, so dass bei den Betriebskosten eine Zwischenablesung notwendig wird. Diese kann man vom Versorger durchführen lassen, allerdings fallen dann Gebühren an. Wie so oft steht dann die Frage im Raum, wer diese Kosten tragen muss: Ex-Mieter oder Vermieter? Vor Gericht wurde die Frage nun geklärt.