Kapitalleistungen von Versorgungswerken steuerpflichtig
A&W RedaktionDer Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass nach 2004 zugeflossene Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungswerke steuerpflichtig sind.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass nach 2004 zugeflossene Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungswerke steuerpflichtig sind.