Versicherungs-Check: Die wichtigsten Policen für Ihre Arztpraxis
Melanie HurstEine regelmäßige Prüfung des Versicherungsportfolios ist empfehlenswert. Denn wer turnusmäßig das eigene Schutzniveau kontrolliert, kann Lücken zeitnah schließen und unnötige Kosten durch inzwischen überflüssig gewordene oder zu teure Policen vermeiden.
Folgende Versicherungen sind für Ihre Arztpraxis wichtig:
Berufshaftpflichtversicherung
Sie ist nach §21 der Berufsordnung der Bundesärztekammer für jeden Arzt und jede Ärztin seit 2021 vorgeschrieben. Aus gutem Grund: Wer von einem Patienten wegen eines (behaupteten) Behandlungsfehlers in Anspruch genommen wird, auf den kommen oft hohe Schadenersatzforderungen zu. Vorgeschrieben ist eine Mindestdeckungsumme von drei Millionen Euro. Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes müssen sich aber grundsätzlich auch an dem zu versichernden Risiko, also der speziellen ärztlichen Tätigkeit, orientieren. Demnach ist das Risiko bei chirurgisch tätigen Kollegen höher als bei Hausärzten. Gute Policen sollten die Versicherungssumme mehrfach pro Jahr zur Verfügung stellen und Praxisvertretungen sowie nicht ärztliches Personal in den Schutz miteinbeziehen.
Nachhaftungsversicherung
Tritt der Schaden erst nach der Praxisaufgabe ein, so haftet die Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr. Daher ist für Praxisinhaberinnen und -inhaber, die in den Ruhestand gehen, eine Nachhaftungsversicherung ratsam. Am besten für die kommenden drei bis fünf Jahre. In jedem Fall empfiehlt es sich, beim Versicherer der Berufshaftpflichtversicherung nachzufragen, ob ein Nachhaftungsschutz besteht.
Ruhestandsversicherung
Kolleginnen und Kollegen, die auch im Ruhestand gelegentlich ärztlich arbeiten möchten, sollten eine Ruhestandsversicherung abschließen. Sie gewährt zum Beispiel bei Praxisvertretungen oder Behandlungen im Familien- oder Bekanntenkreis den notwendigen Versicherungsschutz. Wenn Ärztinnen oder Ärzte nach der Praxisaufgabe gar nicht mehr ärztlich tätig sein möchten, können sie auf die Ruhestandsversicherung verzichten. Allerdings sollten sie bei ihrem Privathaftpflichtversicherer nachfragen, ob Erste-Hilfe-Leistungen, zu denen sie nach wie vor verpflichtet sind, für Schäden aufkommt, die bei der Behandlung von Notfällen und Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen entstanden sind. Denn für diese ist in der Regel die private Haftpflichtversicherung zuständig.
Inhaltsversicherung
Sie kommt für Schäden an Praxiseinrichtung und -geräten auf, wenn diese durch von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagelschäden zerstört werden.
Gebäudeversicherung
Für Ärztinnen und Ärzte, die in ihrer eigenen Immobilie praktizieren, gehört sie zu den unverzichtbaren Sachversicherungen. Mieter hingegen brauchen sie nicht.
Krankentagegeldversicherung
Diese Versicherung sichert das Einkommen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte für den Fall einer längeren Krankheit ab. Das ist elementar, da Selbstständige keine Lohnfortzahlung beanspruchen können.
Praxisausfallversicherung
Sie steht im engen Zusammenhang mit der Krankentagegeldversicherung und deckt die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn ab, wenn eine Praxis (etwa wegen Krankheit des Arztes) für längere Zeit geschlossen werden muss.
Rechtsschutzversicherung
Sie kann Ärzten gute Dienste leisten, etwa bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, dem Finanzamt oder bei arbeitsrechtlichen Konflikten. Für Anwaltskosten im Zusammenhang mit (behaupteten) Haftungsfällen kommt hingegen, im Normalfall, die Berufshaftpflicht auf.
Cyberversicherung
Diese Police dürfte in Zukunft immer wichtiger werden: Cyberpolicen schützen vor den Folgen von Datenschutzverletzungen bzw. Hackerangriffen und den damit verbundenen Schäden. Wichtig: Viele Cyberversicherungen enthalten unterschiedliche Bausteine, die unter anderem Haftungs-, Betriebsunterbrechungs- und Reputationsschäden umfassen. Auch hier lohnt sich eine Beratung durch einen unabhängigen Experten, um Doppelversicherungen zu vermeiden.