Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Nach zwei Jahren Pandemie ist die Vorfreude auf den Urlaub bei vielen Menschen größer denn je. Doch nicht nur das Chaos an vielen deutschen Flughäfen sorgt für Frust bei den Reisenden. Auch die Unterkünfte halten nicht immer, was die Hochglanzprospekte der Reiseanbieter versprechen. Doch was ist zu tun, wenn man vom Hotelbett aus nicht aufs Meer, sondern auf eine Autobahn blickt oder das vermeintliche Feinschmecker-Buffet aus zwei Sorten Aufschnitt besteht?

Wer den Reiseanbieter verklagen will, muss sich meist auf einen wahren Nervenkrieg einstellen – und erst einmal Zeit und Geld investieren. Denn Anwalts- und Gerichtskosten können ausgesprochen teuer werden. Denn die Kosten orientieren sich am Streitwert. Will sagen: Je mehr auf dem Spiel steht, desto teurer ist der Rechtsstreit.

Anwaltshonorare und Gerichtsgebühren sind zuletzt deutlich gestiegen. Viele Bürger verzichten aus Angst vor hohen Kosten darauf, ihr Recht vor Gericht und mithilfe eines Anwalts durchzusetzen. Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist das ein Problem.

Der Staat zahlt nach Antrag beim Amtsgericht

Allerdings tut der Staat auch einiges, um gegenzusteuern. Je nach Einkommen können Geringverdiener zum Beispiel Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Beides lässt sich beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort beantragen.

Wird der Antrag bewilligt, können Rechtssuchende einen Anwalt ihres Vertrauens beauftragen. Dessen Honorar wird dann vom Staat gezahlt.

Die Versicherung springt bei Niederlage ein

Eine weitere wichtige Stütze kann eine private Rechtsschutzversicherung sein. Die Rechtsschutzversicherung zahlt neben den Gerichtsgebühren auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt, wenn der Versicherungsnehmer im Prozess unterliegt.

Allerdings ist eine solche Police kein Garant für eine sorgen- und kostenfreie Rechtsdurchsetzung. Zum einen müssen Kunden meist eine gewisse Wartezeit absolvieren, bevor die Gesellschaft ihre Rechtsanwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Zudem lehnen die Versicherungen die Übernahme der Kosten oft auch mit dem Argument ab, eine Klage sei „mutwillig“ oder habe nur „mangelnde Erfolgsaussichten“.  Wie bei allen Versicherungen lohnt sich daher ein Blick ins Kleingedruckte. Denn nicht nur bei den Bedingungen, auch bei den Prämien gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede.