Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Hausärzteverbänden sowie unter Einbindung der Krankenkassen hat das Land ein Förderprogramm entwickelt, mit dem Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize die Förderung technischer Telemedizinkomponenten und eHealth-Fortbildungen beantragen können.

Gefördert wird zum Beispiel technische Infrastruktur für die Durchführung von Telekonsilen (Arzt-Arzt-Gespräche), von Videosprechstunden zwischen Ärzten und Patienten, zur telemedizinisch gestützten Delegation oder zur elektronischen Visite in der Pflege. Zahlreiche Fortbildungen im Bereich Telematik und Telemedizin sowie die Fortbildungen zur Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA) oder zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) sind ebenfalls zuwendungsfähig.

Aufbau telemedizinischer Anwendungen

Die Förderung der Telemedizin in der ambulanten Versorgung ist neben der geplanten Errichtung des Virtuellen Krankenhauses ein weiterer Baustein der Landesregierung auf dem Weg zum Aufbau eines landesweiten, engmaschigen und digital unterstützten Versorgungsnetzes. Die Förderanträge können bis zum 16. Februar 2020 gestellt werden.