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Praxisfinanzierung

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben häufig viel Geld auf ihren Firmenkonten liegen. Angesichts der immer weiter um sich greifenden Strafzinsen lohnt es sich, diese Guthaben anzupassen. Als Faustregel gilt: Mehr als die benötigte Summe für die täglichen Geschäfte, plus ein Sicherheitspuffer von maximal 50 Prozent sollte auf dem Firmen- bzw. Praxiskonto nicht liegen. Zudem sollte dieses Guthaben, sofern möglich, auf mehrere Banken verteilt werden. Wegen des geringeren Betrags pro Konto wird entweder kein Strafzins erhoben oder er fällt niedriger aus.

Bald benötigte Gelder risikoarm anlegen

Für das überschüssige Kapital gibt es unterschiedliche Strategien. Geld, das der Betrieb in sechs Monaten oder einem Jahr benötigt, muss so risikoarm wie möglich angelegt werden. Dafür kommen ausschließlich Schuldtitel bester Bonität in Frage. Als Nonplusultra gelten hier deutsche und amerikanische Staatsanleihen.

Ein anderer Akzent ist beim mittelfristigen Finanzbedarf zu setzen, also für Investitionen, die in einem bis drei Jahren anstehen. Für diese Vorhaben kann man neben gut verzinsten Festgeldkonten und Staatsanleihen bester Bonität mit einer Restlaufzeit von drei bis fünf Jahren auch andere Anlageklassen nutzen. Dazu gehören Unternehmensanleihen mit sehr gutem Rating, die meist eine etwas höhere Rendite aufweisen als deutsche Staatstitel. Wegen des engen Zeithorizonts sollten Unternehmensanleihen nicht mehr als 30 Prozent des mittelfristigen Bedarfs ausmachen.

Mehr Risiko können Sie mit Rücklagen eingehen, die über mehrere Jahre für keinen bestimmten Zweck benötigt werden. Oft werden diese nur gering verzinst auf Konten gehalten, was die Rendite unnötig schmälert.

Diese Gelder bieten sich für einen vermögensverwaltenden Ansatz an. Aktien können darin eine Schlüsselrolle spielen. Die Frage, wie eine angemessene Portfoliostruktur konkret aussehen sollte, lässt sich pauschal schwer beantworten. Jeder Unternehmer, zu denen auch Praxisinhaber zählen, hat andere Vorstellungen, wie er längerfristig nicht benötigtes Kapital anlegen möchte. Ein Unternehmer, der sein Vermögen bereits relativ stark in Immobilien angelegt hat, sollte aber nicht mehr in Immobilienaktien investieren. Ansonsten droht ein Klumpenrisiko.

Anforderungen an eine Portfoliostruktur ändern sich

Zudem ändern sich die Anforderungen an eine Portfoliostruktur regelmäßig. Sind beispielsweise bestimmte Zielrenditen frühzeitig erreicht, sollte das Portfolio mehr auf Renditeerhalt ausgerichtet werden. Hinzu kommt: In den momentan vorherrschenden verzerrten Märkten wird ein aktives Portfoliomanagement immer wichtiger. Nur so lassen sich plötzlich aufkeimende Risiken beherrschen. Eine starre Portfolioaufteilung ist daher nicht ratsam.

Konkret könnte das frei verfügbare Kapital in einen eigens aufgelegten Spezialfonds fließen. Dieser orientiert sich am Bedarf des Unternehmers und wird vom Vermögensverwalter aktiv gemanagt. Im Vorfeld müssen sich beide Seiten auf die Anlagerichtlinien des Fonds verständigen.

Als Alternative bietet sich ein Managed Account an. Das ist ein Investmentkonto, das nach den Bedürfnissen des Unternehmers geführt wird. Der Vorteil ist, dass der Vermögensverwalter hier individueller agieren kann und nicht so stark an die einmal festgelegten Anlagerichtlinien eines Spezialfonds gebunden ist.

Der Autor: Dr. Tobias Spies ist Fondsmanager und Leiter Fixed Income bei der Huber, Reuss & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH in München. Tel.: 089 / 21 66 86 0.

Bitte beachten Sie: Die Gast-Beiträge externer Finanzexperten geben immer die persönliche Meinung der Autoren wieder. Sie dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Beratung oder konkrete Anlageempfehlung der arzt-wirtschaft.de-Redaktion dar.