Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Zusätzlich für das Alter vorzusorgen, wird immer wichtiger. Auch mit kleineren Beträgen lässt sich hier schon einiges erreichen. Der Staat unterstützt die Sparer dabei. So haben Angestellte die Möglichkeit, sich mit der Riester-Rente zusätzlich abzusichern und dafür Zulagen und Steuervorteile abzugreifen. Selbstständige können das nicht. Sie können einen Teil ihrer Vorsorge aber mit dem Modell der Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, staatlich fördern lassen. Eine Option, die auch für selbständige Ärzte durchaus interessant sein kann und sich ab diesem Jahr sogar noch mehr als bisher lohnt.

Zum 1. Januar 2017 haben sich die Rahmenbedingungen bei der Rürup-Rente sogar verbessert: Steuerlich abzugsfähig als Sonderausgaben sind jetzt 84 Prozent (Vorjahr 82) der Einzahlungen. Das gilt bis zu einem Höchstbetrag von 23.362 Euro (Vorjahr 22.766). Damit könnten alleinstehende Ärzte in diesem Jahr bis zu 19.624 Euro für Vorsorgeaufwendungen geltend machen – wenn sie verheiratet sind, sogar 39.248 Euro.

Ärztinnen und Ärzte können regelmässig Beiträge in einen entsprechenden Versicherungs-Vertrag einzahlen oder sich für die flexible Variante entscheiden: Wenn das Jahr gut läuft, kann man so den Maximlbetrag der Rürup-Rente ausschöpfen, in schwächeren Jahren entsprechend weniger. Mit dieser Option will man der Unsicherheit, die es bei vielen Selbständigen in Bezug auf ihre Einnahmen gibt, entgegenkommen.

Vor- und Nachteile der Basisrente

Wie bei allen Sparformen gibt es aber auch bei der Rürup-Rente Vor- und Nachteile.

Positive Argumente:

  • Es sind keine Bedingungen an den Abschluss gekoppelt.
  • Das angesparte Kapital ist pfändungssicher und kann weder bei einer Privatinsolvenz noch bei einem Hartz-IV-Antrag angerechnet werden.
  • Einzahlungen können monatlich, jährlich oder einmalig erfolgen.
  • Es gibt keinen Mindestbeitrag.
  • In der Ansparphase können 84 % abgesetzt werden. Fördergrenze: 23362 € (Verheiratete: 46724 €).
  • Lebenslange Rentenzahlung

Es existieren allerdings auch eine Reihe von Nachteilen:

  • Die Renten müssen im Alter mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Der liegt dann allerdings niedriger als der aktuelle Satz.
  • Die Rente kann nicht vererbt oder verpfändet werden.
  • Ohne zusätzlichen Hinterbliebenenschutz würde das Kapital bei vorzeitigem Ableben der Versicherung zufallen.
  • Eine einmalige Kapitalauszahlung ist unmöglich. Beginn der Rente ab 60 Jahren, bei Verträgen ab 2012 ab 62 Jahren.
  • Die Beiträge zum Versorgungswerk müssen berücksichtigt werden.

Zahlreiche Varianten am Markt

Natürlich haben die einzelnen Anbieter Varianten entwickelt. So gibt es neben den klassischen Basisrenten  mit oder ohne Garantie die fondsgebundenen Modelle – die mit unterschiedlichen Aktien-, Renten-,Misch-, Dach- oder Index-Fonds unterlegt sind. Sie können jederzeit verändert werden. Aber Achtung: Hier liegt das Anlagerisiko beim Kunden.

Bei einigen Verträgen kann der Beginn vorgezogen (60 oder 62) oder bis zum 85. Lebensjahr verlängert werden. Grundsätzlich ist auch eine Kündigung nicht vorgesehen. Man kann den Vertrag beitragsfrei stellen. Der Versicherer führt den Vertrag weiter und zahlt dann später eine gekürzte Rente.

Ohnehin ist die Rendite aufgrund der miesen Zinsen bescheiden. Bei 0,9 % Garantiezins werden die klassischen Rüruprenten  weiter  sinken. Da kommt die Frage: Lohnt sich das überhaupt? „Grundsätzlich macht die Basisrente für jeden Sinn, der einen Grenzsteuersatz von 35 % hat“, sagt Frank Nobis, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung.  Gerade gut verdienende Ärzte profitieren von den Steuervorteilen und dürften immerhin von einer Gesamtrendite von 3 % ausgehen. Um ein derartiges Ergebnis bei einer anderen klassischen Anlage zu bekommen, müsste man schon eine Verzinsung von 5 % vor Steuern haben.

Angesichts der fehlenden Alternativen ist diese Sparform nach wie vor interessant. Schlecht sind nur die rigiden Rahmenbedingungen. Und: Bei weiter steigender Lebenserwartung wird eine lebenslange Rente immer  wichtiger.

Rüruprente (Beispiele)

Anbieter Garantierte

Rente €

Mögliche

Rente €*

HUK 24 407 503
Huk Coburg 391 480
Stuttgarter 365 451
Condor 345 418
*Mit Gewinnanteilen, Alter 45 J., monatl.Beitrag 500 €,  dynamische Rente, Todesfallschutz, Quelle: Franke/Bornberg, Stand: 1/17

 

Rürup:  Beiträge und Renten

Jahr Einzahlungs-

Phase*

Renten-

Phase**

2017 84 % 74 %
2018 86 % 76 %
2020 90 % 80 %
2025 100 % 85 %
*So viele Beiträge sind steuerlich absetzbar. **Steuerpflichtiger Anteil –  ab 2040 zu 100% zu versteuern

 

Steuervorteil mit der Basisrente

Arztehepaar mit 175000 € Gesamteinkommen*
Gesamtfreibetrag 46724 €
abz. Beiträge zum Versorgungswerk

bzw. gesetzl. Rentenbeiträge

18924 €
Steuerfreibetrag Eheleute 27800 €
Beitrag Rürup-Police 10000 €
absetzbarer Anteil 84 % in 2017 =  8400 €
Steuervorteil bei 42 % Steuersatz  3525 €
*Ehemann 150 000 €, Ehefrau 25000 €.
Quelle: Rürup-rentenvergleich.de