Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte ist kein Arbeitslohn
Marzena SickingFür Ärzte ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Niedergelassene verfügen deshalb über privat abgeschlossene Policen, angestellte Ärzte erhalten meist von ihren Arbeitgebern entsprechenden Versicherungsschutz. Dabei handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der steuerlich erfasst werden müsse, so jedenfalls die Auffassung des Finanzamts.