Erbe muss für Steuerschulden aus Praxisverkauf haften
A&W RedaktionWer eine Praxis erbt und das Erbe auch annimmt, muss für alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen haften. Das gilt auch für Steuerschulden aus dem Praxisverkauf.
Wer eine Praxis erbt und das Erbe auch annimmt, muss für alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen haften. Das gilt auch für Steuerschulden aus dem Praxisverkauf.