Gemeinsame Arbeitswohnung nur anteilig von Steuer absetzbar
A&W RedaktionNutzt nur ein Ehe-Partner eine gemeinsam gekaufte Wohnung zum Arbeiten, dann lässt sie sich nur anteilig von der Steuer absetzen. Das zeigt ein Urteil beim Bundesfinanzhof. Eine Alternative ist die Vermietung an den Partner.