Gut überlegen, ob man jemand anstellt: Problemfall Gewerbesteuerpflicht
A&W RedaktionEs gibt gute Gründe, in seiner Praxis einen Arzt anzustellen: zur eigenen Arbeitsentlastung, zur Erweiterung der Praxis oder auch zur Spezialisierung. Schnell wird hierbei allerdings die Grenze zwischen Freiberuflichkeit und Gewerblichkeit überschritten. Klaus G. Finck, Rechtsanwalt und Steuerberater, deckt die Fallen auf.