Häusliches Arbeitszimmer: Freibetrag gilt pro Nutzer
Marzena SickingGute Nachrichten für Praxisinhaber, die ein häusliches Arbeitszimmer nutzen: Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerzahler geändert. Bisher konnten für das heimische Büro maximal 1.250 Euro abgesetzt werden. Das galt auch für den Fall, dass es von mehreren Personen genutzt wurde. Das ist ab sofort anders.