Kosten für alternative Heilmethoden absetzbar, wenn ein Arzt sie empfiehlt
Marzena SickingTherapieverfahren, die wissenschaftlich (noch) nicht anerkannt sind, zahlen die Kassen so gut wie nie. Patienten, die sich dennoch nach diesen Methoden behandeln lassen, können die Auslagen aber in die Steuer bringen. Einzige Voraussetzung: ein amtsärztlicher Einzeiler.