Scheingesellschafter in der Arztpraxis führen zu Gewerbesteuerpflicht
A&W RedaktionÄrzte gelten grundsätzlich als Freiberufler und sind somit von der Gewerbesteuer befreit. Allerdings schaut das Finanzamt inzwischen auch bei selbstständigen Medizinern sehr genau hin. Vertragliche Fehler in einer Gemeinschaftspraxis können das komplette Unternehmen schnell zu einem Gewerbebetrieb werden lassen.