Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuern

Wer nach speziellen Steuertipps für Ärzte googelt, wird schnell fündig. Doch die Anzahl der Suchtreffer ist überschaubar gering. Für niedergelassene Ärzte gestaltet sich die Suche noch schwieriger. Fast scheint es so, als bestünde für Ärzte mit einer eigenen Praxis kein Potenzial zur Steueroptimierung. Doch genau an dieser Stelle verschenkt ein Großteil der niedergelassenen Ärzte in Deutschland bares Geld. Denn es existieren tatsächlich einige effektive Möglichkeiten, wie Ärzte mit ihrer Praxis erheblich Steuern sparen können.

Die richtige Praxis-Rechtsform wählen

Üblicherweise betreiben deutsche Ärzte ihre Praxis zumeist noch als Freiberufler (bei Einzelpraxen) oder in Form einer GbR (bei Gemeinschaftspraxen). Hier kann es sich jedoch lohnen, den Praxisbetrieb auf eine Kapitalgesellschaft – beispielsweise eine GmbH – zu übertragen. Dies bringt gleich mehrere Steuervorteile mit sich.

Ärzte können das Gesellschaftsvermögen noch zu Lebzeiten als Schenkung weitergeben. Auf diese Weise würde später übrigens auch die Erbschaftssteuer entfallen. Halten sie bei der Schenkung den Freibetrag ein, wird nicht einmal die Schenkungssteuer fällig.

Befinden sich in der Kapitalgesellschaft mehrere Gesellschafter, können die Einnahmen dem Gesellschafter mit dem geringsten Grenzsteuersatz zugeordnet werden. Dies macht insbesondere bei Familiengesellschaften Sinn.

Eine betriebliche Altersvorsorge mit der eigenen Praxis

Ärzte helfen ihren Patienten dabei, möglichst alt zu werden. Doch sollten sie dabei ihre eigene Altersvorsorge nicht vernachlässigen. Der Beitrag an das ärztliche Versorgungswerk stammt nämlich aus dem schon versteuerten Nettoeinkommen des Arztes. Zudem ist die Beitragshöhe gedeckelt, was die zu erwartende Rente auf höchstens 2.000 bis 2.500 Euro begrenzt – brutto. Ärzte sollten nach Alternativen für ihre Altersvorsorge Ausschau halten.

Anders als bei den Beiträgen an das Versorgungswerk, können Ärzte bereits vom unversteuerten Vermögen der Praxisgesellschaft profitieren, indem sie eine betriebliche Altersvorsorge auch für sich selbst einrichten. Die dazugehörigen Beiträge sind allesamt Kosten der Praxisgesellschaft. Auf diese Weise können sie die Steuerlast der Gesellschaft senken. Nebenbei entsteht dem Arzt sogar eine Geldanlage, da die betriebliche Altersvorsorge eine Rendite erwirtschaftet. Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus der variablen Beitragshöhe. Diese gewährleistet, dass auch das Niveau der Rente keine Höchstgrenze kennt.

Bilanzierung statt Einnahmenüberschussrechnung

Die meisten niedergelassenen Ärzte erstellen eine einfache Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlung. Sie scheuen den Aufwand der Bilanzerstellung. Doch die Umstellung auf Bilanzierung kann sich lohnen.

Allgemein bietet die Bilanzierung mehr Bewertungswahlrechte des Vermögens. Dies führt dazu, dass nicht nur Zahlungsströme, sondern auch Vermögenswerte bewertet werden. Ärzte können somit betriebliche Rückstellungen bilden. Hierzu gehört zum Beispiel auch die betriebliche Altersvorsorge. Die Rückstellungen lassen sich steuerlich anrechnen. Ebenfalls anrechenbar sind Investitionen – und das bereits drei Jahre im Voraus.

Die freiwillige Gewerbesteuerpflicht

Vielen niedergelassenen Ärzten ist es bereits passiert: Das Finanzamt stellt rückwirkend die Gewerbesteuerpflicht fest. Dies kann zu teils hohen Steuernachzahlungen führen. Dabei gibt es einen einfachen Trick, den Ärzte anwenden können: Sie zahlen die Gewerbesteuer freiwillig.

Wenn Ärzte Gewerbesteuer zahlen, können sie frühzeitig Freibeträge ausnutzen. Bei der rückwirkenden Feststellung einer Gewerbesteuerpflicht wäre dies dagegen kaum mehr möglich. Durch die Anwendung diverser Steuermodelle kann es außerdem dazu kommen, dass für Ärzte keine oder nur eine geringe Gewerbesteuer anfällt.

Viele Steuervorteile, wenig Zeit

Es gibt sie wirklich: Möglichkeiten, wie Ärzte mit ihrer Praxs erheblich Steuern sparen können. Gleichwohl werden Ärzte dies selbst nicht umsetzen können. Denn hierzu bedarf es eines hohen Maßes an Zeit und steuerlichem Know-how. Niedergelassene Ärzte sollten sich daher professionell beraten lassen. Mit großer Wahrscheinlichkeit verschenken sie jedes Jahr bares Geld.

niels_fleischhauerDer Autor: Niels Fleischhauer ist Gesellschafter von Monetaris, einer Agentur für Vermögensgestaltung für niedergelassene Ärzte. Einen Kontakt zum Unternehmen und weitere Informationen finden Sie unter www.monetaris.de/kontakt.

Sämtliche Informationen zu dem vorstehenden redaktionellen Text wurden gemeinsam mit der BOISSIER legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erarbeitet. Damit ist keine Rechts- oder Steuerberatung durch Monetaris verbunden.