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Finanzen

Aus diversen Gründen leben viele Paare heute ohne Trauschein zusammen. Worüber sich viele in guten Zeiten allerdings keinen Kopf machen, ist, dass Gerichte es rigoros ablehnen, Bestimmungen des Eherechts auch nur teilweise auf freie Lebensgemeinschaften anzuwenden. Das kann bei einer Trennung des Paares zumindest für einen der beiden mit massiven finanziellen Verlusten einhergehen. Um späteren Streit und Enttäuschungen zu vermeiden, sollte man vorsorgen.

Typisches Beispiel: Die nicht verheiratete Hausfrau, die auf Beruf und Karriere verzichtet, um dem Partner den Rücken freizuhalten, zahlt einen hohen Preis. Das für Ehepaare geltende Ehe- und Scheidungsrecht, gilt für sie nicht. Wenn die Liebe zerbricht, ist vor allem sie die Leidtragende, weil sie schnell zum Sozialfall werden kann. Denn es gibt kein gemeinsames Vermögen – das Güterrecht des BGB gilt nur für Verheiratete. Auch der gemeinsame Unterhalt ist vollkommen ungeregelt.

Wichtige Rechtsfragen schriftlich fixieren

Streit ist auch vorprogrammiert, wenn nur einer der Partner gut verdient und den Großteil der Kosten trägt bzw. eventuell auch Bedürfnisse des Partners mitfinanziert. Will er oder sie nach einer Trennung dann das geliehene bzw. vorgestreckte Geld zumindest anteilig zurück haben, kann es schwierig werden.

Mit anderen Worten: Es muss ein Vertrag her, der alle Details festhält und der auch einen eventuellen Ausgleich für den Fall der Trennung festschreibt. Gerade, wenn zwischen den Beteiligten ein finanzielles Ungleichgewicht herrscht, kann ein Partnerschaftsvertrag helfen, bei Trennung, Krankheit oder im Todesfall Klarheit zu schaffen. So kann man etwa verschiedene Versicherungspolicen zusammenlegen oder die Frage klären, wer was in die gemeinsame Wohnung eingebracht hat. Ganz wichtig sind Regelungen um Unterhalt oder das Sorgerecht der Kinder.

Kommt Nachwuchs, muss der Vater seine Vaterschaft beim Jugendamt oder einem Notar erst anerkennen lassen. Außerdem sollte das Paar vorsichtshalber direkt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Waren die Aussichten lediger Väter nach einer Trennung früher reichlich düster, wurden ihre Rechte 2013 allerdings gestärkt. Dennoch ist es besser, gewisse Dinge schon in harmonischen Zeiten zu klären.

Vorsicht auch beim Immobilienkauf

Eine ganz besondere Geschichte ist der gemeinsame Immobilienkauf. Die Partner sollten sich je nach finanzieller Beteiligung ins Grundbuch eintragen lassen. Beim gemeinsamen Darlehn haften auch beide gemeinsam. Aber einiges kann man auf vertraglicher Basis nicht klären. Für Unverheiratete gibt es kein gesetzliches Erbrecht. Wird er testamentarisch bedacht, wird er als Fremder behandelt und hat nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Ein konkretes Erbbeispiel: Partner A vermacht Partnerin B via Testament 500.000 Euro. Nach dem Freibetrag muss diese 480.000 Euro mit 30 Prozent versteuern. Das sind 144.000 Euro, die an den Fiskus gehen. Bei Verheirateten wären null Euro fällig. Fazit: Paare ohne Trauschein sollten regeln, was machbar ist. Aber sich auch bewusst sein, dass sie in bestimmten Fällen ein hohes Risiko eingehen.