Überraschendes Erbe: Annehmen oder ausschlagen?
Ira KröswangEin unerwartetes Erbe klingt nach Glück, kann aber teuer werden. Denn wer nicht innerhalb von sechs Wochen reagiert, nimmt die Erbschaft automatisch an und damit auch mögliche Schulden. Was Erben prüfen sollten und wie sie richtig entscheiden, erklärt Nachlass-Expertin Ira Kröswang im folgenden Beitrag
Stellen Sie sich vor: Zwischen Sprechstunde und Abrechnung liegt ein Schreiben des Nachlassgerichts auf Ihrem Schreibtisch. Ein entfernter Onkel ist verstorben und Sie sind sein gesetzlicher Erbe. Doch Sie kannten ihn kaum, wissen nichts über seine Vermögensverhältnisse und sollen nun eine Entscheidung mit erheblicher finanzieller Tragweite treffen. Um alle Details zu kennen, müssten Sie sich wochenlang durch fremde Dokumente arbeiten – Zeit, die Ärztinnen und Ärzten im Berufsalltag fehlt.
Das Problem: Genau diese Zeit gewährt Ihnen das Gesetz nicht.
Sechs-Wochen-Frist: Wer schweigt, nimmt das Erbe automatisch an
Wer erfährt, dass er Erbe geworden ist, hat grundsätzlich sechs Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist beginnt, wenn Sie zwei Dinge wissen: dass der Erbfall eingetreten ist und dass Sie Erbe geworden sind, ob gesetzlich oder testamentarisch, ist unerheblich. In der Regel erfahren Sie beides mit dem Schreiben des Nachlassgerichts. Nur wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland haben oder sich dort für eine längere Zeit aufhalten, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Ein Urlaubsaufenthalt verlängert die Frist nicht.
Entscheidend ist: Sie müssen nichts tun, um zu erben. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Damit übernehmen Sie alle Rechte und alle Verbindlichkeiten. Doch beim Erben gilt in Deutschland das Alles-oder-nichts-Prinzip: Das Sparbuch gibt es nur zusammen mit dem offenen Kredit. Das Haus nur mit der Hypothek, mit der es belastet ist. Und als Erbe haften Sie für Nachlassschulden grundsätzlich auch mit Ihrem Privatvermögen.
Auch wer über den Nachlass verfügt, nimmt das Erbe an
Löst jemand das Konto des Verstorbenen auf oder verkauft dessen Auto, wertet das Gesetz dies als stillschweigende Annahme der Erbschaft. Dasselbe gilt für den Antrag auf einen Erbschein, den amtlichen Erbnachweis für Banken und Behörden. Auch er zählt rechtlich als Annahme, selbst wenn die Bank ihn nur für eine Kontoauskunft verlangt. Die Beerdigung zu organisieren oder Unterlagen zu sichten ist dagegen unschädlich.
Vor der Entscheidung: Vermögen und Schulden des Nachlasses prüfen
Wie entscheiden Sie nun, ob Sie ein Erbe annehmen oder ausschlagen? Zuerst brauchen Sie ein möglichst klares Bild vom Nachlass. Das Nachlassgericht hilft Ihnen hierbei nicht, sondern verwaltet nur das Verfahren. Die Recherche liegt bei Ihnen oder bei Fachleuten wie Nachlass-Experten, die Sie damit beauftragen.
Eine erste Bestandsaufnahme beginnt bei den Unterlagen des Verstorbenen. Kontoauszüge und Steuerbescheide der letzten Jahre zeigen, wie es um die Finanzen steht. Der Post- und E-Mail-Eingang verrät Mahnungen und laufende Verträge. Beim Grundbuchamt lässt sich erfragen, ob Immobilieneigentum besteht und welche Belastungen eingetragen sind. Dafür genügt es, die eigene Stellung als möglicher Erbe zu belegen, etwa durch das Schreiben des Nachlassgerichts.
Aufschlussreich ist auch das Umfeld: Nachbarn, Hausverwaltung oder der frühere Steuerberater wissen oft mehr über die Lebens- und Vermögensverhältnisse als entfernte Angehörige.
Unklare Verhältnisse: Nachlasspfleger helfen beim Überblick
Ein Fall, der bei entfernten Verwandten häufig vorkommt: Waren die Erben zunächst unbekannt, hat das Nachlassgericht oft bereits einen Nachlasspfleger bestellt. Dieser sichert das Vermögen und ermittelt die Erben. Ging dem Schreiben eine solche Nachlasspflegschaft voraus, gibt es also bereits jemanden, der die Vermögensverhältnisse genau kennt. Erben sollten in diesem Fall das Nachlassgericht um Akteneinsicht ersuchen. Dort finden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Nachlassverzeichnis des Nachlasspflegers.
Wer absehen kann, dass sechs Wochen nicht reichen, sollte sich frühzeitig Unterstützung holen. Nachlass-Experten klären ebenso wie Fachanwälte für Erbrecht den Bestand des Nachlasses; die rechtliche Einordnung übernehmen Anwälte oder Notare.
Erbschaft ausschlagen: Der richtige Weg
Überwiegen die Schulden, ist die Ausschlagung meist der richtige Weg. Ein formloser Brief oder eine E-Mail ans Gericht genügt allerdings nicht. Das Gesetz verlangt eine von zwei Formen: Entweder Sie erklären die Ausschlagung persönlich beim Nachlassgericht, wo sie zur Niederschrift protokolliert wird. Oder Sie geben die Erklärung in notariell beglaubigter Form ab. Wichtig dabei: Die Frist ist erst gewahrt, wenn die Erklärung beim zuständigen Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers eingeht. Klären Sie deshalb mit dem Notar, wer sie dorthin übermittelt. Häufig müssen Sie das selbst tun. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und sind bei überschuldeten Nachlässen gering.
Was viele nicht wissen: Mit Ihrer Ausschlagung rücken die Nächsten in der Erbfolge nach, oft die eigenen Kinder. Für minderjährige Kinder müssen die Eltern die Ausschlagung gesondert erklären. Prüfen Sie, ob eine familiengerichtliche Genehmigung notwendig wird. Wer hier nicht an die ganze Familie denkt, verlagert das Problem nur eine Generation weiter.
Schulden-Erbe angenommen oder Frist verstrichen?
Wer erst nach der Annahme von den Schulden erfährt oder die Frist hat verstreichen lassen, sollte umgehend eine rechtliche Beratung einholen. Es gibt Möglichkeiten, die umfängliche Haftung des Erben, auch mit seinem Privatvermögen, auf den Nachlass zu beschränken, zum Beispiel durch die Beantragung der Eröffnung einer Nachlassverwaltung. Den Antrag kann jeder Erbe vor dem zuständigen Nachlassgericht stellen. Weitere Optionen prüft ein Anwalt individuell.
Fazit: Frist notieren, Überblick verschaffen, nichts anrühren
Ein unerwartetes Erbe ist erst einmal weder Grund zur Freude noch zur Panik, sondern Anlass für eine nüchterne Bestandsaufnahme. Notieren Sie sich den Eingangstag des Behördenbriefs, verschaffen Sie sich dann schnell einen Überblick und verfügen Sie über nichts aus dem Nachlass. Bei Unklarheiten sollten Sie sich auf jeden Fall früh professionelle Unterstützung holen, denn die sechs Wochen vergehen im Praxisalltag schneller, als man denkt.