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Versicherungen

Vergrößern sich etwa die Räumlichkeiten von Wohnung oder Haus, muss das die Hausratsversicherung frühzeitig wissen. Die Meldung über den Umzug sollte am besten zwei Wochen vor dem geplanten Einzug beim Versicherer eingehen, damit der genug Zeit hat, den Vertrag umzustellen.

Es gibt nicht wenige, die das im Trubel des Umzugs vergessen. Mit möglicherweise fatalen Folgen: Wer sich nicht rechtzeitig meldet, verfügt in der neuen Wohnung über keinen Versicherungsschutz. Bei fristgemäßer Meldung ist man je nach Vertrag bis zu zwei Monate in beiden Wohnungen versichert.

Wenn Sie ins Ausland umziehen, erlischt bei nahezu jeder Hausratversicherung die Deckung, da der Schutz nur innerhalb nationaler Grenzen geboten werden kann. Auch hier gilt die Versicherungsdauer von zwei Monaten. Nach dem Umzugsbeginn besteht für den Versicherungsnehmer noch zwei Monate der Versicherungsschutz in den bisherigen Räumlichkeiten. Ebenso gibt es besondere Bestimmungen, wenn Partner zusammenziehen oder ihr gemeinsames Zuhause wieder auflösen. Diese Bestimmungen können unter den Versicherungen stark variieren.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Wenn sich die Tarifmerkmale der Wohnung oder des Hauses ändern, können sich die Kosten entsprechend verringern oder erhöhen. Sollte der Beitrag erhöht werden, ist das Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats gesetzlich geregelt – und zwar ab dem Tag, an dem Sie die Mitteilung über eine Beitragserhöhung erhalten haben.

Wer sich zusätzlich teure Möbel oder Elektronik anschafft, muss das der Versicherung mitteilen. Andernfalls ist der Kunde unterversichert, der Versicherer könnte im Schadensfall die Zahlung deutlich mindern. Manche Versicherungen decken auch Möbel und Kleidung ab, aber das sollte beim Makler rechtzeitig erfragt werden.

Umzugshelfer und Spedition

Mit zunehmendem Alter rufen wohl die wenigsten ihre Freunde an, um sie als Packesel anzuheuern. Nicht nur, weil eine Verletzungsgefahr beim Tragen eine Rolle spielt. Sondern auch, weil Freunde beim Kistenschleppen einen Schaden anrichten könnten. Die Haftpflichtversicherung springt nur dann ein, wenn sogenannte Gefälligkeitsschäden im Schutz eingeschlossen sind. Doch die Schäden sind auch nicht unbegrenzt versichert, sondern stets bei einer Summe gedeckelt. Anders sieht es im Falle eines Transportunternehmens aus, das den Umzug realisiert. Dann haftet die Spedition für Schäden am Transportgut. Der Schadenersatz ist hier allerdings auf 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt.

Ein Beispiel: Bei über 100 Quadratmetern Wohnfläche rechnen Experten mit mindestens 80 Kubikmeter Ladung. Im Schadensfall bekämen Versicherungsnehmer also 49.600 Euro. Übrigens: Wer selbst packt und dann etwas zu Bruch geht, geht leer aus. Ebenso sind Schäden an Pflanzen und Wertgegenständen nicht versichert. Mit einer Transportversicherung lässt sich das Risiko ausschließen. Darüber hinaus bekommt der Kunde im Schadensfall nie den Neuwert ersetzt, sondern nur die Differenz zwischen dem Zeitwert eines Gegenstandes und seinem Restwert nach dem Schaden.