PKV-Beiträge: Schock bleibt für Ärzte aus
A&W RedaktionDurchschnittlich um 11 Prozent sollten die PKV-Beiträge zum Jahresbeginn 2017 steigen, so die Prognosen vieler Experten in den vergangenen Wochen. Tatsächlich ist der Anstieg zumindest bei den Arzttarifen wohl weniger dramatisch als zuletzt befürchtet.
Gegen Ende 2016 wurde vielerorts eine Beitragsexplosion bei den Privaten Krankenversicherungen prognostiziert. Tatsächlich ist zumindest bei den Ärzte-Tarifen bei den meisten nur vergleichsweise moderate Steigerungen zu verzeichnen.
Mancher PKV-Versicherte bleibt von Beitragserhöhungen in diesem Jahr fast komplett verschont. Im Einzelfall könne die Erhöhung aber happig ausfallen. Das Verbraucherportal „Finanztip“ hat eine entsprechende Umfrage bei den privaten Versicherungsgesellschaften durchgeführt. Danach wurden die geplanten Beitragserhöhungen für die private Krankenversicherung mit 0,2 bis sechs Prozent angegeben. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam eine Umfrage des VersicherungsJournals.
Die Berichte über teils happige Beitragserhöhungen und die immer im Raum stehende Drohung „im Alter ist die PKV unbezahlbar“ schreckt viele potentielle Kunden ab. Immer weniger GKV-Versicherte steigen um, obwohl sie es könnten. Vielmehr wird ein Trend zur Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung sichtbar. Allerdings ist dieser Wechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bleibt den meisten privat Versicherten verschlossen.
Gefährlich: Zur Konkurrenz zu wechseln
Ärzte und Ärztinnen, deren Beiträge unangemessen hoch sind, haben praktisch nur zwei sinnvolle Alternativen. Sie können zu einem anderen Anbieter wechseln und ein Teil der Altersrückstellung mitnehmen (möglich seit 2009). Dies führt beim neuen Unternehmen eventuell zu einer Beitragssenkung. Aber: Der Versicherte wird mit dem neuen Eintrittsalter eingestuft, Vorerkrankungen können zu starken Zuschlägen führen, eine Zahnstaffel leistet voll erst nach 5 Jahren.
Die bessere Lösung kann in vielen Fällen deshalb ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG sein. Jeder hat danach das Recht in einen gleichwertigen Tarif zu wechseln. Gleichwertig meint: Das Leistungsniveau muss erhalten werden. Nun wollen das die Versicherer nicht unbedingt. Neue Tarife, günstiger kalkuliert, sollen jüngere Kunden anlocken. Ältere Versicherte mit zunehmenden Erkrankungen belasten die neuen Tarife.
Einige Unternehmen blocken daher. Für kleine Leistungsverbesserungen verlangen sie höhere Risikozuschläge. Oder sie bieten den gleichen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung an. Gerade Ärzten werden gerne Großschaden-Tarife empfohlen. Diese Variante – zum Beispiel mit 5000 Euro Eigenanteil im Jahr – ist zwar preiswert. Doch in diesen Fällen wäre es besser, den Selbstbehalt abzusenken und lieber von der Beitragsrückerstattung zu profitieren, die bis zu sechs Monatsbeiträgen betragen kann.
Unnötige Randleistungen ausgrenzen
Einige Experten raten wiederum zu den günstigeren Kompakttarifen, die gewisse Randleistungen ausklammern und auch Begrenzungen bei der GOÄ haben. Andere warnen vor dem „Leistungsabstieg“. Ein Insider: „Gerade Ärzte wollen, wenn sie schwer erkranken, eine Kapazität in Anspruch nehmen. Solche Kollegen, oft monatelang ausgebucht, werden kaum das 2,3-fache verlangen!“
Die Vorteile der Ärztetarife liegen auf der Hand: Die Leistungen sind ärztespezifisch, es gibt keine Quersubventionen, in dem man die die höheren Kosten anderer Berufe mitfinanzieren muss. Familienmitglieder können zu gleichen Bedingungen versichert werden. Zudem haben einige Gesellschaften Gruppenverträge mit Ärzteorganisationen und bieten günstigere Konditionen.
Nochmals der Warnhinweis: Sogenannte Tarifberater im Internet versprechen Hilfe beim Tarifwechsel. „Sie sparen 40 %“ – mit Werbeslogans wie diese sollen auch gerade Ärzte in bessere Paralleltarife im gleichen Unternehmen überzeugt werden. Gegen üppige Provision natürlich. Je größer die Beitragsdifferenz, desto mehr verdienen die Tarifberater. Die Gefahr, dass man in einen billigeren „Ärztetarif“ gelockt wird, ist erheblich.
Wer seinem eigenen Versicherungsmann nicht traut, kann sich an den Bundesverband der Versicherungsberater wenden. Diese Mitglieder sind nicht provisionsorientiert. Dort kann man sich eine Adresse für einen Berater in der näheren Umgebung geben lassen. Auch die Verbraucherzentralen raten zu diesem Vorgehen.
VVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
Rheinweg 24
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 387 29 29
Telefax: 0228 / 387 29 31
E-Mail: info@bvvb.de
Beispiele für PKV-Toptarife für eine(n) 35-jährige(n) selbständige(n) Ärztin/Arzt
Anbieter (Beispiele) | Monatsbeitrag | Selbstbehalt |
---|---|---|
Inter* | 372 € | 550 € |
LKH | 427 € | keinen |
Allianz* | 481 € | keinen |
AXA | 538 € | keinen |
SDK | 452 € | 360 € |
Universa | 506 € | 620 € |
Barmenia | 488 € | 600 € |
Hallesche* | 544 € | 600 € |
*Gruppenvertrag. 1-Bettzimmer, ohne GOÄ-Begrenzung, Zahn: Mindestens 100% Behandlung, 50% Zahnersatz. Stand: 1.1.2017.
Quelle:Helmsauer