Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Eines ist nicht mehr sicher: die gesetzliche Rente. Etwas aus dem privaten Geldbeutel auf die hohe Kante zu legen, ist aber nicht jedem möglich. Angesichts dessen hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass Arbeitgeber mit der Betrieblichen Altersversorgung in die private Altersvorsorge eingebunden werden.

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Und das gilt nicht nur für Vollzeitkräfte, sondern auch für Mitarbeiter in Teilzeit sowie Minijobber. Die Beschäftigten in Ihrer Praxis können also verlangen, dass Teile ihres Gehalts oder der Einmalzahlungen in Pensionsfonds, betriebliche Pensionskassen oder in Direktversicherungen fließen. Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung, indem er die Beiträge für das Vorsorgekonto zum Teil steuer- und abgabenfrei stellt. So soll das künftig wesentlich niedrigere Niveau der gesetzlichen Rente wieder aufgefüllt werden.

Wer zahlt die Beiträge für die Direktversicherung?

Die Beiträge werden entweder von Ihren Mitarbeitern allein aufgebracht oder von Ihnen gemeinsam. Die Aufwendungen, die Sie als Arbeitgeber haben, sind steuerlich komplett als Betriebsausgaben abzugsfähig. Wie und wo das gesparte Geld angelegt werden kann, ergibt sich meist aus den Tarifverträgen. Die Bundesärztekammer hat beispielsweise einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung abgeschlossen. Dieser ist allerdings nur dann verbindlich, wenn sowohl der Arbeitgeber Mitglied der AAA ist als auch die Arzthelferin oder der Medizinische Fachangestellte Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe.

 Direktversicherung mit wenig Bürokratie

Grundsätzlich kann jedes Produkt gewählt werden. Dafür gibt es fünf verschiedene Wege – welchen davon Sie einschlagen, hängt unter anderem von der Größe Ihrer Praxis ab. Die Direktversicherung ist die Form, die in Arztpraxen am weitesten verbreitet ist, da der Verwaltungsaufwand sich in Grenzen hält. Bei der Direktversicherung handelt es sich entweder um eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung oder um eine fondsgebundene Lebensversicherung. Zum Laufzeitende wird – je nach Wahl – entweder eine lebenslange Rente oder einmalig das angesparte Kapital ausgezahlt.

Direktversicherung beim Jobwechsel einfach mitnehmen

Der Arbeitgeber schließt die Direktversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Die Beiträge für die Police kommen per Entgeltumwandlung aus dem Gehalt des Beschäftigten. Eine Mindestverzinsung ist garantiert, diese liegt derzeit bei 1,25 Prozent. Die Anbieter von Direktversicherungen stehen – wie übrigens fast alle Anbieter von Betriebsrenten – unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Rentenansprüche, die ein Arbeitnehmer aus einer solchen Police hat, bestehen außerdem direkt gegenüber dem Versicherer – und nicht dem Arbeitgeber. So können die Verträge auch bei einem Jobwechsel mitgenommen werden.

Tipp: Gehen Sie aktiv auf Ihre Mitarbeiter zu und machen Sie Ihnen ein Angebot zur Entgeltumwandlung. So können Sie eine betriebliche Altersversorgung individuell auf Ihre Praxis zuschneiden – und motivieren Ihre (potenziellen) Angestellten mit einem Plus für ihre Altersvorsorge.

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Betriebliche Altersversorgung: der Pensionsfonds

Betriebliche Altersversorgung: die Pensionskasse

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